Etappenziel
Ab 2036 dürfen die EU-Staaten bis zu fünf Prozentpunkte ihrer Klimaziele mit Zertifikaten aus dem Ausland erfüllen. Das sieht das neue Klimaziel für 2040 vor. Umweltminister Schneider zeigt sich zufrieden.
EU beschließt neues Klimaziel für 2040
Im Rat der Europäischen Union haben die EU-Mitgliedstaaten am Donnerstag das neue Klimaschutzziel für 2040 formell angenommen. Die neue Zielmarke gilt als Zwischenetappe auf dem Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2050: Demnach sollen die Treibhausgasemissionen der EU bis 2040 um 90 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 sinken.
Teil des Beschlusses ist auch die Klausel, dass ab 2036 Klimazertifikate aus dem Ausland zugekauft werden dürfen. Bis zu fünf Prozentpunkte der Netto-Emissionsminderungen können damit erfüllt werden. Anders als bei dem bisher geltenden Klimaschutzziel müssen die Emissionsminderungen damit nicht nur auf eigenem Boden passieren.
Noch offen ist bislang, nach welchen Kriterien die Zertifikate aus dem Ausland als anrechenbar eingestuft werden und welche Kontrollmechanismen greifen sollen. Die Europäische Kommission wird beauftragt, Vorschläge zur Umsetzung des neuen Klimaziels zu erarbeiten. Dabei sollen ausdrücklich auch Verfahren zur Kohlendioxidentnahme aus der Atmosphäre – sogenannte Carbon-Dioxide-Removal-(CDR)-Technologien – einbezogen werden, sofern die Speicherung dauerhaft gewährleistet ist.
ETS 2 um ein Jahr verschoben
Parallel zur Verabschiedung des 2040-Ziels einigten sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten darauf, die bereits beschlossene Erweiterung des Emissionshandelssystems um ein Jahr zu verschieben. Brennstoffe wie Benzin und Erdgas werden nun erst ab 2028 in das zweite Emissions Trading System (ETS 2) einbezogen. Das ETS 2 war im Rahmen des Fit-for-55-Pakets beschlossen worden und soll mittelfristig Preisanreize zur Reduktion von Emissionen im Gebäude- und Straßenverkehrssektor setzen.
Die Verschiebung wird mit dem Ziel begründet, abrupte Preissprünge beim Tanken und Heizen zu vermeiden. Aus industriepolitischer Perspektive verzögert dies jedoch auch die Preissignalwirkung in zwei Sektoren, die für das Erreichen der nationalen Klimaziele zentral sind.
Das neue Klimaschutzziel muss noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Zwanzig Tage nach der Veröffentlichung tritt es in Kraft und entfaltet dann unmittelbare Geltung in allen Mitgliedstaaten, ohne dass nationale Umsetzungsgesetze erforderlich wären. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) sprach von einem „wegweisenden Beschluss“ und betonte, dass ein geringerer Verbrauch von Öl und Gas einen strukturellen Wettbewerbsvorteil verschaffe. Das 2040-Ziel gebe der Wirtschaft „langfristig Wettbewerbsgleichheit und Rückenwind“, so Schneider.