Neue Tankstellenregelung
Nur noch eine Preiserhöhung pro Tag: Der Bundestag hat ein Spritpreis-Paket mit neuer Tankstellenregelung und verschärftem Kartellrecht beschlossen. Warum das Paket erst der Anfang sein dürfte.
Bundestag beschließt Spritpaket – kommt bald ein weiteres?
Zwanzig Preisänderungen pro Tag und Tankstelle – das ist in Deutschland bis heute Normalität. Am Donnerstag hat der Bundestag ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das diese Praxis beenden soll. Künftig dürfen Tankstellen ihre Preise für Benzin und Diesel nur noch einmal täglich um 12:00 Uhr erhöhen. Preissenkungen bleiben hingegen jederzeit möglich.
Hintergrund ist der seit knapp vier Wochen andauernde Iran-Krieg, der die globalen Ölmärkte unter Druck setzt und Kraftstoffe in Deutschland deutlich verteuert hat. Laut ADAC lag der bundesweite Durchschnittspreis für Diesel zuletzt vielerorts bei rund 2,29 Euro pro Liter, für Super E10 bei rund 2,07 Euro – beide Kraftstoffsorten damit deutlich über der Marke von zwei Euro.
Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Grünen. AfD und Linke votierten dagegen. Das Paket muss noch den Bundesrat passieren, die Abstimmung dort ist für Freitag geplant. Ein Inkrafttreten vor Ostern gilt als realistisch.

Die schwarz-rote Koalition verspricht sich von der Änderung nach österreichischem Vorbild mehr Verlässlichkeit durch weniger Preiserhöhungen sowie mehr Transparenz. Statt der bislang üblichen zahlreichen Preissprünge im Tagesverlauf soll ein einziger Erhöhungszeitpunkt die Vergleichbarkeit für Verbraucher erleichtern. Verstöße gegen das Verbot mehrfacher Preiserhöhungen können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die Regelung ist zunächst auf ein Jahr befristet und soll anschließend evaluiert werden.
Umkehr der Beweislast im Kartellrecht
Die zweite Säule des Pakets betrifft das Wettbewerbsrecht. Bei der Verschärfung des Kartellrechts geht es im Kern um eine Umkehr der Beweislast: Unternehmen sollen künftig darlegen müssen, dass Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Bislang musste das Bundeskartellamt den Nachweis überhöhter Preise führen. Die Neuregelung soll es der Behörde deutlich erleichtern, gegen mutmaßlich missbräuchliche Preisgestaltungen vorzugehen.
Ziel ist auch, den Wettbewerb auf dem Kraftstoff-Großhandelsmarkt zu stärken. Der Wettbewerbsökonom Justus Haucap schrieb in einer Stellungnahme für eine Anhörung im Bundestag, die Stärkung der Missbrauchsaufsicht könne eine „gewisse abschreckende Wirkung“ entfalten und damit Preiserhöhungen beschränken.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnte dagegen vor tiefgreifenden und riskanten Eingriffen in das Wettbewerbsrecht. Das Kartellamt bekäme faktisch weitreichende Befugnisse zur Marktgestaltung.
Zweifel an preisdämpfender Wirkung
Ob die neue Tankstellenregelung tatsächlich zu niedrigeren Kraftstoffpreisen führt, ist umstritten. Haucap erklärte in seiner Stellungnahme, die Regelung könne es für Verbraucher einfacher machen, Preise zu vergleichen. „Ob dadurch die Preise nachhaltig gesenkt werden können, ist allerdings nicht klar.“
Ein Blick nach Österreich, wo die Einmal-täglich-Regel seit 2011 gilt, bestätigt diese Einschätzung. Dort sorgt das Modell nach Einschätzung von Branchenvertretern für stabilere Preisverläufe im Tagesverlauf. Angesichts des Iran-Kriegs hat Wien die Vorgaben im März sogar noch einmal verschärft: Preiserhöhungen sind seither nur noch montags, mittwochs und freitags zulässig.
Doch die vergleichsweise niedrigeren Kraftstoffkosten in Österreich resultieren laut ADAC maßgeblich aus geringeren Steuern und Abgaben, nicht aus der Preisregel selbst. Kritiker verweisen zudem darauf, dass Betreiber den einzigen Erhöhungszeitpunkt am Tag nutzen könnten, um Preise vorsorglich höher anzusetzen.
Koalition rechnet mit weiterem Handlungsbedarf
Bereits bei der Debatte im Bundestag wurde deutlich, dass das Paket innerhalb der Koalition als Einstieg, nicht als abschließende Lösung gilt. Der CSU-Abgeordnete Andreas Lenz sagte, es werde weitere Maßnahmen brauchen. Der SPD-Politiker Sebastian Roloff bezeichnete das Paket als einen ersten, wichtigen Schritt, betonte aber ebenfalls weiteren Handlungsbedarf.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich am Mittwoch im Bundestag offen für Nachbesserungen. Ein erstes Paket werde „nicht ausreichen, um die Preise so zu dämpfen, dass sie wieder verträglich werden für die Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagte er.
Diskutiert werden unter anderem eine befristete Senkung der Energiesteuer, eine höhere Pendlerpauschale und ein Preisdeckel für Benzin und Diesel. Diskutiert werden auch mögliche Entlastungen bei der Lkw-Maut. Außerdem geht es um eine mögliche „Übergewinnsteuer“ – eine Sonderabgabe auf kriegsbedingte Profite der Mineralölkonzerne.
Ein vergleichbares Instrument gab es bereits nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Jahr 2022 und der daraus resultierenden Energiepreiskrise. Unter dem offiziellen Namen „befristeter obligatorischer Solidaritätsbeitrag“ hatte die Europäische Union damals eine befristete Sonderabgabe auf überschüssige Gewinne von Unternehmen im Bereich fossiler Brennstoffe eingeführt. In Deutschland wurde diese Abgabe als „EU-Energiekrisenbeitrag“ umgesetzt. Die entsprechende Rechtsgrundlage auf EU-Ebene ist aber inzwischen ausgelaufen. Eine „Übergewinnsteuer“ sei deshalb nicht ohne Weiteres machbar, sagte der CDU-Abgeordnete Tilman Kuban.



