Wilder Müll

Die Zahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen illegaler Abfallentsorgung hat sich in Nürnberg innerhalb von zwei Jahren fast verfünffacht. Die Stadt setzt nun erstmals eine Videoüberwachung ein – obwohl die Rechtsgrundlage dafür in Bayern eigentlich fehlt.

Kampf gegen Müllberge – Nürnberg überwacht Glascontainer


Sperrmüll, alte Kleidung oder Elektroschrott – an vielen Glascontainern türmt sich Unrat, der dort nicht hingehört. Viele Städte in Bayern haben mit solchen wilden Müllbergen zu kämpfen. Nürnberg testet jetzt in einem Pilotprojekt, ob sich durch Videoüberwachung verhindern lässt, dass Menschen ihren Abfall einfach neben Glascontainern abstellen. Rechtlich bewegt sich die Stadt damit in einer Grauzone.

Aktuell wird nur ein Glascontainer-Standort in der Südstadt videoüberwacht. Schilder weisen auf die Videoüberwachung hin. Müllsünder konnten dadurch bislang jedoch nicht überführt werden, sagte Nicola Mögel, Sprecherin des städtischen Umweltreferats. Die Indizienlage sei bisher nicht ausreichend gewesen, um Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, etwa weil das Autokennzeichen im Kameraschatten gelegen habe.

„Das Ziel des Pilotversuchs ist es, Erfahrungen zu sammeln, sodass sich dann auch die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern lassen“, erklärt Mögel. Denn nach Artikel 24 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) ist die Videoüberwachung an Glascontainern nicht zulässig. Im Rahmen des Pilotprojekts werde diese aber geduldet, sagt Mögel.

Die rechtlichen Voraussetzungen

Der bayerische Städtetag dringt schon länger darauf, Artikel 24 BayDSG zu erweitern. „Die landesrechtlichen Möglichkeiten müssten gelockert werden“, sagte Sprecher Achim Sing. Die Kommunen sollten mehr Handlungsspielräume bei der Videoüberwachung bekommen, um Brennpunkte kontrollieren zu können. 

Woanders ist das bereits Alltag: Baden-Württemberg hat kürzlich den Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum erleichtert. Demnach können unter anderem Orte in Kommunen überwacht werden, an denen wilder Müll abgelegt wird. Das Saarland hatte bereits im vergangenen November eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen, die zunächst für fünf Jahre gilt. 

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Das bayerische Innenministerium erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes, der Erleichterungen bei der kommunalen Videoüberwachung vorsieht. „Damit soll auch die bisherige Unklarheit in Bezug auf die Zulässigkeit einer Videoüberwachung beim Vorgehen gegen illegale Müllablagerungen insbesondere an bestehenden Einrichtungen zur Wertstofferfassung beseitigt werden“, erklärt ein Sprecher. 

Bayerns oberster Datenschutzbeauftragter Thomas Petri ist ebenfalls der Ansicht, dass Artikel 24 in Bezug auf die Vermüllung von Wertstoffinseln zu eng gefasst sein könnte. Er stehe einer Änderung offen gegenüber, sofern diese nicht einer flächendeckenden Videoüberwachung öffentlicher Plätze und Einrichtungen Vorschub leiste, sagte er. Die Videoüberwachung müsse aber immer im konkreten Einzelfall erforderlich und angemessen sein. 

Weitere Maßnahmen: von Zäunen bis Detektiven

Nürnberg geht seit mehreren Jahren mit verschiedenen Maßnahmen gegen illegale Ablagerungen vor. In der Vergangenheit hat die Stadt dabei mit verschiedenen Maßnahmen experimentiert – mit unterschiedlichem Erfolg: Sie hat problematische Standorte mit Bauzäunen abgesperrt, verlagert oder ganz abgebaut. Auch Mülldetektive wurden eingesetzt, sprich die Stadt ließ die Sammelstellen von einem externen Sicherheitsdienst überwachen. „In Anwesenheit des Personals kam es aber kaum zu wilden Ablagerungen“, sagte Mögel. Deshalb waren die Mülldetektive zuletzt im Juni 2024 im Einsatz. 

Standorte mit besonders häufigen illegalen Ablagerungen lässt die Stadt mehrmals wöchentlich reinigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen dabei im Müll auch nach Hinweisen wie Adressaufklebern, um herauszufinden, wer diesen abgeladen haben könnte.

Die Zahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen illegaler Abfallentsorgung ist jedenfalls kräftig gestiegen: Rund 660 waren es 2025. Im Vergleich: 2024 waren es etwa 300, 2023 lag die Zahl der Verfahren bei 135.  

320°/dpa/re

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