Alttextilien

Wichtiger Schritt oder großer Bluff? Das Eckpunktepapier des Umweltministeriums löst ein geteiltes Echo aus. Hier einige Reaktionen.

Stimmen zum Textilgesetz


  • Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE):

Der BDE begrüßt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit seinem heute veröffentlichten Eckpunktepapier zur erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien den überfälligen Einstieg in ein deutsches Textilgesetz vollzieht. Der Verband sieht darin einen wichtigen Schritt, um die anhaltende Krise bei Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling von Alttextilien strukturell zu adressieren und die textile Kreislaufwirtschaft in Deutschland auf eine tragfähige Grundlage zu stellen.

Die geplante Sammelverantwortung in den Händen der Organisationen für Herstellerverantwortung hält der BDE für den richtigen Ansatz. Dieser Plan sollte aber auch konsequent zu Ende gedacht werden. Kritisch ist beim Thema Sammlung insbesondere, dass das Eckpunktepapier einzelnen Akteursgruppen Sonderrollen einräumt, die über eine 1:1-Übernahme der EU-Abfallrahmenrichtlinie hinausgehen. Während öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Optierungsmöglichkeiten zur Eigenverwertung erhalten und gemeinnützige Sammler über die Übergabe gesammelter Mengen mitentscheiden können, sollen gewerbliche Sammler ihre Alttextilien grundsätzlich an die Organisationen für Herstellerverantwortung abgeben. Aus Sicht des BDE drohen hier die Gefahr des ‚Cherry Pickings‘ und weitere Wettbewerbsverzerrungen zulasten eines fairen, leistungsorientierten Systems.

Der BDE begrüßt, dass Hersteller Beiträge auch auf Basis von umwelt- und kreislauffreundlichen Qualitätskriterien der Textilien zahlen sollen. Erfahrungen aus dem Verpackungsrecht zeigen aber, dass das ohne klare Regeln und einen ordnungsrechtlichen Rahmen nicht über den Wettbewerb der Systeme zu vollziehen ist. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass ein funktionierendes Ökomodulationsmodell auf Basis der zukünftigen Kriterien der europäischen Ökodesign-Verordnung entwickelt wird.

  • Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse):

Eine Umsetzung des vom Bundesumweltministerium vorgelegten Eckpunktepapiers zur erweiterten Herstellerverantwortung für Alttextilien käme einem Systembruch gleich – sie bedeutete faktisch das Ende der textilen Recyclingstrukturen in Deutschland.

Während bislang Unternehmen des Textilrecyclings Alttextilien eigenständig sammeln, sortieren und marktfähig in Wiederverwendungs- und Verwertungsströme überführen, etabliert das Eckpunktepapier eine Überlassungspflicht an die meistbietende Organisation für Herstellerverantwortung (OfH). Diese soll die Alttextilien beim Sammler unentgeltlich abholen und einer möglichst hochwertigen Verwertung zuführen. Damit wird ein funktionierender Marktmechanismus durch ein zentral gesteuertes Zuweisungssystem ersetzt.

Für privatwirtschaftliche Sammler bedeutet dies einen gesetzlich erzwungenen Rollenwechsel: vom eigenverantwortlichen Marktakteur zum nachgelagerten Dienstleister. Gleichzeitig wird gemeinnützigen Sammlern und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern weiterhin gestattet, Alttextilien selbst zu sortieren und zu verwerten. Diese asymmetrische Privilegierung verzerrt den Wettbewerb und führt absehbar zur Verdrängung etablierter gewerblicher Sammel- und Sortierstrukturen.

Darüber hinaus wirft das Eckpunktepapier zentrale rechtliche und systemische Fragen auf: Die vorgesehene Aufhebung der Getrennthaltungspflicht für Textilien bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern steht im Widerspruch zu europarechtlichen Vorgaben. Zugleich befördert sie Bestrebungen einzelner Bundesländer, mangels tragfähiger Märkte nicht wiederverwendbare Alttextilien pauschal der Verbrennung zuzuführen.

  • Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie:

Was Umweltminister Schneider mit den Eckpunkten zur erweiterten Herstellerverantwortung vorgelegt hat, ist aus Sicht des Gesamtverbandes kein Textilgesetz, sondern ein Anti-Textilgesetz. Uwe Mazura, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie: „Was hier als Textilgesetz verkauft wird, ist ein großer Bluff zulasten des Mittelstands und der Verbraucher. Es handelt sich nicht im Ansatz um ein Anti-Fast-Fashion-Gesetz. Die eigentlichen Ursachen der Probleme – wie etwa ungebremste Ultra-Fast-Fashion aus dem Ausland – werden nicht im Ansatz adressiert.“

Die Eckpunkte benennen zwar die Verwerfungen auf dem Alttextilmarkt, die vor allem durch große Importmengen minderwertiger Billigware verursacht werden. Konsequenzen folgen daraus jedoch nicht. Stattdessen droht deutschen Herstellern, künftig auch für Abfälle zu zahlen, die durch Importe entstehen und sich in Deutschland kaum kontrollieren lassen.

Der Gesamtverband lehnt die vorgesehene Rolle der Industrie entschieden ab. Hersteller sollen zu reinen Zahlstellen werden, ohne Einfluss auf Organisation, Steuerung oder fachliche Weiterentwicklung eines künftigen Systems. Besonders kritisch sieht der Verband die völlige Intransparenz der geplanten System- und Entsorgungskosten. Wie Entsorgungskosten berechnet oder wie hoch die Belastungen für Unternehmen letztlich ausfallen sollen, bleibt vollständig offen.

Auch beim Thema Textilsammlung sieht der Verband keinerlei Fortschritt. Überfüllte Container, fehlende Sortierung von Recyclingrohstoffen und unklare Stoffströme bleiben ungelöst. Stattdessen soll das ineffiziente bestehende System fortgeführt und durch Hersteller finanziert werden – selbst dort, wo noch gewinnbringender Verkauf möglich ist.

  • BTE Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels

Der BTE macht deutlich, dass bei der weiteren Ausgestaltung der EPR‑Regeln Augenmaß unbedingt erforderlich ist. „Die Eckpunkte setzen erste Impulse. Jetzt geht es darum, die vorgesehenen Regeln so auszugestalten, dass sie in der Praxis tragfähig, bürokratiearm und für alle Marktakteure fair umsetzbar sind“, betonen Gudrun Höck und Marika Hanschke, Referentinnen für Kreislaufwirtschaft beim BTE. Maßgeblich sei, dass die Gebührenstruktur dabei transparent und verhältnismäßig geregelt bzw. gestaffelt werden müsse.

Im weiteren politischen Prozess ist eine sorgfältige Nachschärfung maßgeblich. Der BTE bemängelt, dass eine klare Zuordnung von Zuständigkeiten bei der Registrierung, der Genehmigung und der Systemaufsicht über eine zuständige Behörde fehlen. Außerdem ist aus Sicht des BTE ein wirksamer Vollzug von Ordnungswidrigkeiten unverzichtbar, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer sicherzustellen. Insbesondere die effektive Marktüberwachung internationaler Onlineplattformen, der konsequente Umgang mit Trittbrettfahrern sowie ein wirksames Vorgehen zur weiteren Eindämmung von Ultra-Fast-Fashion sind hierbei erforderlich.

Darüber hinaus weist der BTE darauf hin, dass Schuhe zwar vom Anwendungsbereich erfasst sind, bislang jedoch nicht gesondert berücksichtigt werden. Um sachgerechte Lösungen für die spezifischen Material- und Verwertungsströme von Schuhen zu berücksichtigen, ist eine separate fachliche Behandlung erforderlich, etwa durch eine eigene Kommission für Altschuhe.

  • Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die vom Bundesumweltministerium vorgelegten Eckpunkte für eine erweiterte Herstellerverantwortung im Textilbereich. Damit wird erstmals klar geregelt, dass Hersteller künftig stärker für die Folgen der stetig wachsenden Fast‑Fashion‑Mengen zahlen müssen. Für die Kommunen bedeutet das eine dringend benötigte Entlastung.

Der VKU sieht es als wichtigen Fortschritt, dass das Ministerium die besondere Rolle der öffentlich‑rechtlichen Entsorger ausdrücklich anerkennt. Ein vom Verband beauftragtes Rechtsgutachten aus Dezember 2025 hatte bereits dargelegt, dass eine solche Sonderrolle bereits aus den europäischen Vorgaben abgeleitet werden kann. Mit den Eckpunkten steht fest, dass kommunale Entsorger künftig eine Vergütung für ihre Sammelleistungen erhalten und frei entscheiden können, mit welcher Herstellerorganisation sie zusammenarbeiten. So können sie das Angebot wählen, das am besten zu ihren regionalen Strukturen und Kosten passt.

Wesentlich aus Sicht des VKU ist außerdem, dass die Kommunen weiterhin die Möglichkeit behalten, gesammelte Alttextilien selbst zu verwerten. Diese sogenannte Optierung verhindert, dass wenige Herstellerorganisationen den Markt beherrschen, und sichert den kommunalen Entsorgern wichtige Handlungsspielräume.

Zudem ist positiv hervorzuheben, dass Secondhandläden, Sozialkaufhäuser und kommunale Gebrauchtwarenkaufhäuser von den neuen Pflichten ausgenommen bleiben. Sie können Kleidung weiterhin annehmen und verkaufen, ohne zusätzliche bürokratische Belastungen. Nun kommt es darauf an, dass den Eckpunkten zügig ein konkreter Gesetzesentwurf folgt – mit angemessenen Anhörungsfristen, die eine Einbringung der kommunalen Seite ermöglichen.

  • Deutsche Umwelthilfe

In Deutschland werden 55 Prozent mehr Kleidung weggeworfen als noch vor zehn Jahren, der wachsende Textilkonsum ist für Millionen Tonnen an CO2 verantwortlich. Ohne festgelegte verbindliche Ziele zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung löst Umweltminister Schneider das Fast-Fashion-Müllproblem nicht. Damit droht er die Chance zu verpassen, im Textilsektor dringend notwendige Emissionseinsparungen für sein unzureichendes Klimaschutzprogramm umzusetzen.“

„Wir fordern in der nun anstehenden Ausarbeitung des Textilgesetzes, die Höhe der Herstellerbeiträge an klaren und verbindlichen Umweltkriterien festzumachen. Hersteller sollten für nicht-recyclingfähige und giftige Fast-Fashion-Artikel deutlich mehr zahlen müssen als für langlebige, wiederverwendbare und recycelte Mode. Mindestens 20 Prozent der Herstellerbeiträge sollten in einen Transformationsfonds fließen, der Leihen, Tauschen, Reparatur und Second Hand fördert. Nur so schaffen es zirkuläre Geschäftsmodelle aus der Öko-Nische in die breite und lukrative Anwendung.

320°/re

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