To-go-Verpackungen
50 Cent pro Becher, 20 Cent pro Besteck – Potsdam zieht ab Juli 2026 die Verpackungssteuer ein. Die Branche warnt vor Arbeitsplatzverlust, die Stadt hält sie für überfällig. Ein Brandenburger Kommunalpolitiker nennt den eigentlichen Grund.
Potsdam führt Verpackungssteuer ein – Gastronomie läuft Sturm
Es war ein Auftritt mit Ansage. Am Freitagmittag versammelten sich in Potsdam Vertreter der Systemgastronomie, des Handelsverbands Berlin-Brandenburg und lokaler Betriebe vor der Presse, um ein klares Signal zu senden: Widerstand gegen die neue kommunale Verpackungssteuer. Das Vokabular saß. Die Rede war von einem „bürokratischen Monster“, von „gefährdeten Arbeitsplätzen“, von „einer Stadt, der es nur um Mehreinnahmen gehe“. Ob es zu einer Klage kommt, ließen die Verbände offen. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht eine nahezu identische Satzung bereits für verfassungskonform erklärt hat.
Die neue Abgabe, um die so laut gestritten wird, soll ab dem 1. Juli dieses Jahres gelten. Dann schlägt Potsdam auf jeden Einwegbecher, jeden Pappteller und jede Schale 50 Cent auf, Besteck kostet 20 Cent extra. Formal zahlungspflichtig sind die Endverkäufer – die die Abgabe in aller Regel an die Kundschaft weiterreichen werden. Ab 2027 erwartet die Stadt Einnahmen von rund einer Million Euro pro Jahr. Was für Brandenburg ein Novum ist, haben andere Kommunen längst vorgemacht.
Der Präzedenzfall kommt aus Baden-Württemberg. Tübingen führte zum 1. Januar 2022 als erste deutsche Kommune eine Verpackungssteuer ein. Eine örtliche McDonald’s-Franchisenehmerin zog dagegen vor das Bundesverfassungsgericht – und unterlag. Am 22. Januar 2025 wies Karlsruhe die Beschwerde zurück (Az. 1 BvR 1726/23). Die Richter stuften die Abgabe als örtliche Verbrauchssteuer ein, die den Kommunen nach Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz zusteht. Zugleich sei der Eingriff in die Berufsfreiheit der Verkäufer verhältnismäßig.
Seitdem ist die Dynamik eine andere. Konstanz und Freiburg erheben die Steuer inzwischen ebenfalls, Heidelberg, Ulm, Köln und weitere Kommunen prüfen oder planen vergleichbare Satzungen. In Hannover und Göttingen fanden entsprechende Vorstöße zuletzt keine politischen Mehrheiten – ein Hinweis darauf, dass die Dynamik zwar spürbar, aber keineswegs flächendeckend ist.
Offiziell begründen die Städte den Schritt zur Verpackungssteuer mit den Müllmengen. Nach Angaben des Umweltverbands WWF wurden 2023 in Deutschland rund 14,6 Milliarden Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen in Umlauf gebracht – gut eine Milliarde mehr als im Vorjahr. Die Mehrwegquote liegt bei 1,6 Prozent. Systemgastronomie und Imbisse stehen laut einer älteren GVM-Erhebung für jeweils etwa ein Drittel der Menge. Allein Tübingen gab vor Einführung der Steuer rund 700.000 Euro pro Jahr für die Beseitigung von Einwegmüll aus.
Die Branche rechnet anders
Die Branche selbst führt andere Argumente ins Feld. Kristina Harrer-Kouliev vom Bundesverband der Systemgastronomie verweist auf die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe: globale Krisen, Preissteigerungen, Margendruck. „Die Arbeitsplatzgarantie sehen wir gefährdet“, sagt sie. Belastbare Zahlen, um wie viele Stellen es konkret ginge, nennt der Verband nicht.
Der Handelsverband Berlin-Brandenburg formuliert es direkter: „Hier geht es nur um Mehreinnahmen für die Stadt.“ Dass Potsdam am Ende tatsächlich sauberer werde, bezweifeln die Verbände. Bäcker Tobias Exner hält die Nachfrage nach Mehrwegbechern für überschaubar: „Der Kunde möchte das nicht.“ Seine Geschäftspartnerin Kathleen Exner sorgt sich um etwas anderes – den Frust der Kundschaft, der sich am Verkaufspersonal entladen könnte.
Zehn Wochen bis zum Stichtag
Die vielleicht nüchternste Einordnung kommt aus dem Hintergrund der Debatte. Oliver Hermann, Bürgermeister der Stadt Wittenberg und Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, zeigt Verständnis für den Potsdamer Vorstoß – und benennt, was in solchen Debatten selten offen thematisiert wird: „Das ergibt sich aus der Haushaltslage.“ Kommunen prüften zunehmend, woher frisches Geld kommen könne. Wenn das Land weiter belaste, gerieten auch Steuererhöhungen ins Blickfeld. Ein Trend, der sich bundesweit zeige.
Für die Gastronomie und den Handel stellt sich nun die Frage nach der Umsetzung. Kassensoftware, Buchhaltung, Personalschulung – alles muss bis zum 1. Juli stehen. Zehn Wochen sind knapp, erst recht in Betrieben mit dezentralen Strukturen. Wer bis zum Stichtag keine saubere Trennung zwischen steuerpflichtigen und ausgenommenen Verpackungen in seinen Systemen abbildet, riskiert Nachforderungen.
Von der Steuer ausgenommen sind unter anderem Verpackungen mit gesetzlichem Einwegpfand sowie Verkäufe auf Festen und Märkten bei höchstens zehn Verkaufstagen pro Jahr und Endverkäufer. Wer vollständig auf Mehrweg umstellt oder Einwegverpackungen ganz vermeidet, fällt aus der Steuerpflicht heraus. Damit soll die Lenkungswirkung, die das Bundesverfassungsgericht der Abgabe zubilligt, auch ökonomisch unterlegt werden.
Am Ende bleiben den Betrieben zwei Optionen: die Steuer zahlen und weiterreichen – oder das Sortiment umstellen. Die Entscheidung fällt in den kommenden Wochen.









