Gerichtsurteil

kostenpflichtig
Eine Hessin kompostiert seit Jahren ihre gesamten Bioabfälle im Garten – und wollte deshalb keine Biotonne. Das Verwaltungsgericht Gießen hat ihre Klage abgewiesen. Guter Wille genügt nicht, sagen die Richter – entscheidend sei eine andere Größe.

Biotonnen-Pflicht: Warum 30 Quadratmeter Beet nicht reichen


Es waren die Luftbilder, die den Fall entschieden. Auf einem 560 Quadratmeter großen Grundstück in Ranstadt im hessischen Wetteraukreis suchten die Sachbearbeiter nach Beeten – und fanden vor allem Rasen. Rund 30 Quadratmeter erkannten sie als gärtnerisch genutzte Fläche, der Rest war für die Behörde grüner Teppich.

Für die Bewohnerin, die nach eigenen Angaben seit Jahren ihre kompletten Küchen- und Gartenabfälle selbst kompostiert, war das

320°/sr

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