Abfallverbringung
Drei Wochen vor dem Stichtag fehlen dem zentralen EU-System DIWASS wichtige Funktionen. Sechs Verbände der Recycling- und Papierindustrie fordern eine Übergangslösung. Andernfalls drohe ein Stillstand im innereuropäischen Abfallhandel.
DIWASS-Pflicht ab Mai: Verbände fordern Aufschub
Drei Wochen vor dem Stichtag wird es eng. Am 21. Mai 2026 soll die neue EU-Abfallverbringungsverordnung in vollem Umfang greifen – und damit die Pflicht, jede grenzüberschreitende Abfallverbringung innerhalb der Union digital über das System DIWASS abzuwickeln. Sechs Verbände der deutschen Recycling- und Papierindustrie melden sich nun mit einer Warnung zu Wort. In gleichlautenden Schreiben an die Umweltressorts der Bundesländer warnen BDE, BDSV, bvse, VDM, Die Papierindustrie und VNOP: Wenn die Brüsseler Vorgaben so umgesetzt werden, wie sie aktuell auf dem Papier stehen, drohe der innereuropäische Handel mit nicht gefährlichen Abfällen zeitweise stillzustehen.
Im Zentrum der Kritik steht das Digital Waste Shipment System, kurz DIWASS. Über dieses von der EU-Kommission betriebene System sind ab dem Stichtag sämtliche Notifizierungen, Begleitformulare und Anhang-VII-Dokumente elektronisch auszutauschen. Rechtsgrundlage ist Artikel 27 der Verordnung (EU) 2024/1157, die Details regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290. Papierformulare als regulärer Erfüllungsweg sind dann nicht mehr zulässig. Ausdrucke im Lkw bleiben als Notlösung zulässig, wenn die Daten unterwegs nicht digital abrufbar sind – vorausgesetzt, sie wurden zuvor elektronisch eingereicht.
Das Problem ist jedoch: Die Plattform ist nach Darstellung der Verbände noch nicht einsatzbereit. „Die Unternehmen stehen vor erheblichen technischen und operativen Hürden. Wichtige Systemfunktionen fehlen, Registrierungsprozesse sind unvollständig, und Testmöglichkeiten existieren bislang nicht. Gleichzeitig drohen bei Nichtnutzung strafrechtliche Konsequenzen“, heißt es in dem Schreiben.
Neben der digitalen Pflicht stört die Branche eine zweite Vorgabe: Das Anhang-VII-Formular, das nicht gefährliche, sogenannte grün gelistete Abfälle begleitet, soll künftig zwei Werktage vor Transportbeginn elektronisch eingereicht werden. Aus Sicht der Verbände kollidiert diese Frist mit der Wirklichkeit der Abfalllogistik.
Dispositionen erfolgen nach Darstellung der Verbände häufig kurzfristig, teils innerhalb weniger Stunden. Eine 48-Stunden-Vorlauffrist hieße, dass jede ungeplante Tour zur regulatorischen Hürde wird. Aus Sicht der Verbände bringe das keinen erkennbaren Überwachungsgewinn, wohl aber zusätzliche Bürokratie.
Dänemark als Vorbild – und ein Vorschlag aus Brüssel
Als Vorbild dient den Verbänden Dänemark, das eine Übergangsregelung etabliert hat. Hinzu kommt ein jüngster Vorschlag der EU-Kommission selbst: Die DIWASS-Pflicht für grün gelistete Abfälle soll bis mindestens Ende 2026 ausgesetzt werden. In dieser Zeit sollen bewährte Verfahren – also die etablierten papierbasierten Abläufe – sanktionsfrei weiter genutzt werden können. „Die Umsetzung darf nicht zu Lasten der Unternehmen gehen, wenn die notwendigen Systeme noch nicht einsatzbereit sind“, argumentieren die Verbände. Sie fordern eine flächendeckende behördliche Bestätigung, damit das Vorgehen europaweit einheitlich greift.







