Gesetzentwurf

kostenpflichtig
Bis zu zehn Jahre Haft, 40 Millionen Euro Bußgeld. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Umweltstrafrecht spürbar verschärft. Doch die schärfste Verschiebung liegt nicht im Strafmaß.

Berlin verschärft das Umweltstrafrecht – mit Folgen für Vorstände


Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) brauchte keine Statistik, um das Problem zu beschreiben. Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs, den das Bundeskabinett am 29. April beschlossen hat, reichten ihr drei Stichworte. „Klärschlamm im Wald, Chemikalien im Fluss, Altöl

320°/dpa/re

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