Abfallverbringung
Ab dem 21. Mai sollte Schluss sein mit gemischten Siedlungsabfällen aus der EU in Schweizer Verbrennungsöfen. Drei Wochen vor dem Stichtag schwenkt die EU-Kommission um – und schlägt eine Ausnahme vor.
Kommission will Müllexport in die Schweiz weiter erlauben
Im Schwarzwald, im Landkreis Konstanz und in Vorarlberg führen die Müllrouten seit Jahrzehnten in dieselbe Richtung: in die nächstgelegene Schweizer Kehrichtverbrennungsanlage. Manchmal liegt sie zehn Kilometer hinter der Grenze, manchmal weniger. Für viele Kommunen ist das der kürzeste, oft auch der ökologisch sauberste Weg, ihren Hausmüll loszuwerden. Der Landkreis Lörrach liefert nach Basel, Waldshut nach Buchs (Aargau), der Landkreis Konstanz nach Weinfelden. Vorarlberg, das selbst keine Kehrichtverbrennungsanlage besitzt, gibt seine Restabfälle vor allem an die KVA Buchs im Kanton St. Gallen ab.
Genau diese Routen sollten ab dem 21. Mai 2026 gekappt werden. Ab diesem Datum greift der zentrale Teil der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung (VO 2024/1157). Sie verbietet die Ausfuhr gemischter Siedlungsabfälle zur Verwertung in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – und die Schweiz ist zwar Mitglied der EFTA, gehört dem EWR aber nicht an. Damit wäre sie aus europäischer Sicht ein Drittland wie jedes andere.
Am Mittwoch hat die EU-Kommission einen Vorschlag präsentiert, der diese Konstellation entschärfen soll. Vorgesehen ist eine eng umrissene Änderung der Verordnung: Gemischte Siedlungsabfälle sollen weiterhin zur Verwertung in die Schweiz verbracht werden dürfen – sowohl zum Recycling als auch zur energetischen Verwertung. Die Ausfuhr von Abfällen zur Deponierung oder Verbrennung ohne energetische Verwertung bleibt hingegen weiterhin verboten. Ein Stopp würde „seit langem etablierte, nachhaltige Abfallbewirtschaftungspraktiken in den Grenzregionen beeinträchtigen“, insbesondere in Österreich, Frankreich, Deutschland und Italien, begründet die Kommission ihren Schritt.
Auf europäischer Ebene fällt die Menge kaum ins Gewicht. In den Grenzregionen schon. Rund 200.000 Tonnen gemischter Siedlungsabfälle gehen jährlich aus diesen vier Staaten in Schweizer Anlagen. In Schweizer Kehrichtverbrennungsanlagen werden jährlich knapp 4 Millionen Tonnen brennbare Abfälle thermisch verwertet. Jene 200.000 Tonnen gemischter Siedlungsabfälle aus den vier EU-Grenzregionen entsprechen damit rund fünf Prozent des Gesamtaufkommens.
Der Grundsatz der Nähe
Die Argumentation der Kommission stützt sich auf einen Kerngedanken des europäischen Abfallrechts: das sogenannte Näheprinzip. Es besagt, dass Abfälle möglichst dort behandelt werden sollen, wo sie entstehen. Bliebe das Ausfuhrverbot in die Schweiz bestehen, müssten die Abfälle innerhalb der EU teils über deutlich größere Entfernungen transportiert werden, argumentiert die Kommission. In manchen Fällen würde das eine Verlagerung von der Schiene auf die Straße bedeuten – mit entsprechend höheren Treibhausgasemissionen. „Der Vorschlag der Kommission bietet eine praktische Lösung, um unnötige Belastungen für Kommunalbehörden und Abfallentsorger zu vermeiden und gleichzeitig hohe Umweltstandards aufrechtzuerhalten“, heißt es in der Mitteilung der Kommission.
Der Vorschlag muss nun das Europäische Parlament und den Rat passieren. Bis dahin gilt formal weiterhin der Stichtag 21. Mai.






