Kaufprämie
Die Kaufprämie ist beschlossene Sache. Käufer eines Elektroautos können die Förderung rückwirkend ab dem 1. Januar beantragen, der Bundesrat hat zugestimmt. Bis zu 6.000 Euro sind drin, doch nicht jeder Käufer kommt an die volle Summe.
Bundesrat macht Weg für E-Auto-Prämie frei
Käufer von Elektrofahrzeugen können die staatliche Förderung rückwirkend ab dem 1. Januar in Anspruch nehmen. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat zu. Begünstigt werden reine Elektroautos, Plug-in-Hybride und Modelle mit Range Extender. Die Höhe der Prämie reicht je nach Fahrzeugtyp und persönlicher Situation von 1.500 bis 6.000 Euro.
Entscheidend für den Förderanspruch ist das Haushaltseinkommen. Die Grenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Pro Kind unter 18 Jahren erhöht sie sich um 5.000 Euro, gedeckelt bei zwei Kindern – also maximal 90.000 Euro.
Die Prämie selbst ist gestaffelt nach Einkommen. Für ein reines Elektroauto gibt es eine Basisförderung von 3.000 Euro. Liegt das Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro, steigt der Zuschuss auf 4.000 Euro, unter 45.000 Euro sind es 5.000 Euro. Hinzu kommen 500 Euro pro Kind, maximal 1.000 Euro.
Bemerkenswert ist der parlamentarische Weg, den die Regelung genommen hat. Die Rückwirkungsklausel hing als Anhängsel am Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Kreditverträgen. Über die E-Auto-Prämie selbst stimmte der Bundesrat damit nicht separat ab. Den inhaltlichen Details der Kaufprämie mussten weder Bundestag noch Bundesrat formal zustimmen.
