Antrag im Bundestag
Sinkende Erlöse, steigende Kosten, volle Container: Der Alttextilmarkt steht unter Druck. Die Grünen legen jetzt einen Antrag mit Sofortmaßnahmen vor. Sie drängen auf mehr Rechtsklarheit – und auf finanzielle Entlastung.
Alttextilkrise: Grüne fordern Sofortmaßnahmen
Die Krise am Alttextilmarkt hat den Bundestag erreicht. Mit dem Antrag „Damit Kleidung im Kreislauf bleibt – Sammelinfrastruktur für Alttextilien sichern“ verlangt die Grünen-Bundestagsfraktion ein Bündel an Sofortmaßnahmen, um die Sammel- und Sortierinfrastruktur zu stabilisieren. Am 7. Mai überwies der Bundestag den Antrag im vereinfachten Verfahren an den Umweltausschuss.
Die Diagnose der Fraktion ist bekannt: Ultra-Fast-Fashion treibt die Mengen, drückt die Qualitäten und kippt die Wirtschaftlichkeit der gesamten Verwertungskette. Erlöse sinken, Kosten steigen, Sammler und Sortierer geraten unter wirtschaftlichen Druck. Auf diese Gemengelage trifft seit Jahresbeginn 2025 die Getrenntsammelpflicht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Folge: Mehr Material in den Containern, oft in schlechterer Qualität – und das in einem ohnehin angespannten Markt.
Der Antrag setzt vor allem an der Rechtsklarheit an, ergänzt um wirtschaftliche Entlastungen. Was als textiler Abfall gilt und was wiederverwendet werden kann, sei unklar geregelt – das führe zu Fehlinterpretationen und Verunsicherung, schreiben die Grünen.
Auf kommunaler Ebene kommt nach ihrer Darstellung ein zweites Definitionsproblem hinzu. Es fehlten einheitliche Kriterien dafür, ab wann eine Getrenntsammlung als „erfüllt“ gilt. Die Folge: Funktionierende Strukturen würden umgebaut oder eingestellt.
Mehr Klarheit, weniger Kosten
Konkret fordert die Fraktion mehrere Maßnahmen. Gegen Fehlwürfe soll eine bundesweite Informations- und Aufklärungskampagne starten. Parallel soll der Begriff „textile Abfälle“ im Kreislaufwirtschaftsgesetz präzisiert werden. Wiederverwendbare Textilien und nicht verwertbare Reststoffe sollen klar getrennt, die erfassten Artikelgruppen konkretisiert werden. Eine bundeseinheitliche Auslegungshilfe beim Umweltbundesamt (UBA) soll festlegen, ab wann die Getrenntsammelpflicht für Kommunen und Landkreise als erfüllt gilt.
Kommunen, Landkreise und Träger sollen – im Dialog mit den Herstellern – Unterstützung erhalten, damit bestehende Strukturen nicht wegbrechen und sich in das künftige System einfügen lassen. Sondernutzungsgebühren für die Aufstellung von Containern sollen entfallen, nicht wiederverwendbare Textilien aus gemeinnützigen Einrichtungen kostenfrei entsorgt werden. Hinzu kommt die Forderung nach einem „differenzierten Gewerbemietrecht“, das kleine Gewerbebetriebe und soziale Einrichtungen in angespannten Mietmärkten vor Verdrängung schützen soll.
Brückenbau in der EPR-Lücke
Politisch zielt der Antrag auf jene Übergangszeit, in der die erweiterte Herstellerverantwortung zwar beschlossen, aber noch nicht umgesetzt ist. Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Novelle der Abfallrahmenrichtlinie am 9. September 2025 liegt die EU-rechtliche Grundlage für eine verpflichtende EPR im Textilsektor vor; die Mitgliedstaaten haben bis 2028 Zeit zur nationalen Umsetzung. Genau in dieser Lücke entscheidet sich, wie viel von der bestehenden Infrastruktur überhaupt noch da ist, wenn die Herstellerverantwortung greift.







