Umweltausschuss

Was im Altkleidercontainer landet, ist immer öfter Abfall. Mit einer Soforthilfe wollten die Grünen die Sammelstellen entlasten. Doch Union, SPD und AfD stoppten den Plan – obwohl kaum jemand das Problem bestreitet.

Altkleidersammlung: Grüne scheitern mit Soforthilfe-Antrag


Die Altkleidersammlung steht unter Druck, da sind sich im Bundestag fast alle einig. Über die Frage, was dagegen zu tun ist, gehen die Meinungen dagegen auseinander. Am Mittwoch scheiterte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Umweltausschuss mit einem Antrag, der die Sammelinfrastruktur für Alttextilien kurzfristig stützen sollte. Union, SPD und AfD stimmten dagegen, neben den Grünen votierte nur die Linksfraktion dafür.

Der Antrag (21/5767) zielt auf ein Problem, das die Branche seit Monaten beschäftigt. Immer mehr Kleidung landet in den Containern, immer weniger davon lässt sich noch verwerten. Die Grünen führen das vor allem auf das wachsende Aufkommen von Ultra Fast Fashion zurück – billige Massenware, die nach kurzer Tragezeit aussortiert wird. Verschärft habe sich die Lage seit dem 1. Januar 2025, als die Getrenntsammelpflicht für Textilien in Kraft trat.

Hinzu kommt ein hausgemachtes Problem: Viele Bürger wissen schlicht nicht, was in den Container gehört. Teilweise handele es sich bei 60 Prozent der eingeworfenen Stücke um Fehlwürfe, sagte eine Grünen-Abgeordnete im Ausschuss – also um Textilien, welche die Sammelstellen kostenpflichtig entsorgen müssen.

Bis das von der Bundesregierung geplante Textilgesetz greift, wollten die Grünen die Sammelstellen mit mehreren Sofortmaßnahmen entlasten. Vorgesehen waren unter anderem eine Aufklärungskampagne und die kostenfreie Entsorgung von Altkleidung für gemeinnützige Einrichtungen. Ausdrücklich „als Übergangslösung“ gedacht, wie die Abgeordnete betonte. Ziel sei es, die akut gefährdete Infrastruktur schnell zu stützen.

Die Koalitionsfraktionen teilten die Problembeschreibung – die Maßnahmen aber lehnten sie als „Stückwerk“ ab. Es brauche eine systemische Lösung, erklärte ein Vertreter der Union. Die SPD verwies auf die Eckpunkte, die das Bundesumweltministerium im März für ein Textilgesetz vorgelegt hatte. Kernstück soll eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien sein.

Genau hier setzte die Kritik an den finanziellen Forderungen an. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Staat für etwas zahlen solle, das in der Verantwortung der Hersteller liege, argumentierte ein Abgeordneter – gemünzt auf die geforderte Aufklärungskampagne und die Übernahme von Entsorgungskosten.

Auch die geforderte bundeseinheitliche Auslegungshilfe durch das Umweltbundesamt wiesen Union und SPD zurück. Die Sammlung unterliege der Aufsicht der Kommunen, der Bund habe keine Weisungsrechte, so ein Sozialdemokrat.

Die AfD argumentierte ähnlich, aber mit anderer Stoßrichtung: Eine neue Auslegungshilfe schaffe nur zusätzliche Behördenaufgaben. Es brauche weniger Bürokratie, nicht mehr. Auch den Erlass von Entsorgungskosten für gemeinnützige Einrichtungen lehnte die Fraktion ab. Das klinge sozial, sei aber letztlich eine Kostenverschiebung auf die Steuerzahler, so ein AfD-Abgeordneter.

Die Linke geht weiter

Unterstützung kam allein von der Linksfraktion. Das Problem der Sammelinfrastruktur sei real, die vorgeschlagenen Maßnahmen könnten als Brücke dienen, bis die Regeln zur erweiterten Herstellerverantwortung griffen, sagte ein Abgeordneter.

Allerdings reiche der Antrag aus Sicht der Linken nicht weit genug. Immer schnellere Modezyklen gingen zulasten von Umwelt und Gesundheit – und entlang der Lieferkette auch zulasten der Menschenrechte. Im globalen Süden zerstöre der Export von Alttextilien zudem ganze Märkte. Nötig seien deshalb auch Mindeststandards und eine Registrierpflicht für das Aufstellen von Containern.

Der bvse widerspricht

Auch außerhalb des Bundestags stieß das Votum auf Widerspruch. Der Entsorgerverband bvse warf Union, SPD und AfD vor, die Lage der Branche zu unterschätzen. Teile der Politik hätten sich „bislang nicht ausreichend mit den rechtlichen und tatsächlichen Herausforderungen der Alttextilentsorgung auseinandergesetzt“, erklärte Marwin Gedenk, der den bvse-Fachverband Textilrecycling leitet.

An einem Argument der SPD reibt sich der Verband besonders: Der Staat müsse nicht einspringen, weil die Verantwortung künftig bei den Herstellern liege. Genau diese Verantwortung existiere aber noch gar nicht, hält Gedenk dagegen. Die geänderte europäische Abfallrahmenrichtlinie muss erst bis Juni 2027 in nationales Recht überführt werden, ein funktionierendes System der erweiterten Herstellerverantwortung muss bis April 2028 stehen.

Für die heute schon überlasteten Sammel- und Sortierstrukturen kommt das nach Lesart des Verbands zu spät. Bis Hersteller tatsächlich für Sammlung und Sortierung zahlten, vergingen noch Jahre – und so lange schultern gewerbliche, karitative und kommunale Träger die wachsenden Mengen allein. Deshalb sei eine befristete Stütze für das bestehende System sinnvoll, also das, was die Grünen beantragt hatten.

Auch den Verweis auf die kommunale Zuständigkeit lässt Gedenk nicht gelten. Es gehe nicht darum, den Kommunen Vorgaben zu machen, sondern um eine Orientierungshilfe zur Getrennthaltungspflicht, die das Kreislaufwirtschaftsgesetz bundesweit regelt. Bei deren Auslegung herrsche derzeit erhebliche Rechtsunsicherheit.

320°/hib/re

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