Verpackungsrecycling

In letzter Minute öffnete der Umweltausschuss die Tür für die Ökomodulation im neuen Verpackungsrecht. Die Recyclingbranche begrüßt den Hebel. Mit anderen Teilen des Gesetzes ist sie weniger zufrieden.

VerpackDG beschlossen: So reagiert die Recyclingbranche


Es war eine Ergänzung in letzter Minute, die dem Gesetz eine neue Schlagkraft gibt: Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen – samt der Möglichkeit, Verpackungsentgelte künftig ökologisch zu staffeln. Zum 12. August 2026 soll es das geltende Verpackungsgesetz ablösen und die unmittelbar geltende EU-Verpackungsverordnung ergänzen. Zuvor muss aber noch der Bundesrat zustimmen.

Die entscheidende Wendung bekam der Gesetzentwurf im Umweltausschuss durch eine Ergänzung zur Ökomodulation. Union und SPD bauten mit § 26a die Möglichkeit ein, die Verpackungsentgelte künftig ökologisch zu staffeln – wer schwer recycelbar verpackt, soll mehr zahlen, wer es besser macht, weniger. Getragen wurde der Änderungsantrag auch von den Grünen, die die Berücksichtigung ökologisch gestalteter Verpackungen selbst gefordert hatten.

Lang gefordert, spät geliefert

In der Recyclingwirtschaft stößt die ökologische Staffelung auf grundsätzliche Zustimmung. „Dass diese Forderung der Recyclingbranche nun – wenn auch in letzter Minute – Eingang ins Gesetz gefunden hat, ist ausdrücklich zu begrüßen“, sagt bvse-Vizepräsident Herbert Snell. Der vorgesehene Zeitrahmen bis Januar 2027 sei allerdings sehr ehrgeizig.

Auch der Entsorgerverband BDE sieht in der Verordnungsermächtigung einen wirksamen Hebel. Erstmals könne der Staat über die Gebühren belohnen, wer mehr Rezyklat einsetzt und recyclingfähiger verpackt, so der Verband.

Ähnlich fällt die Reaktion der Allianz Verpackung und Umwelt (AVU) aus: Das Gesetz eröffne die Chance, dringend benötigte Investitionen ins Kunststoffrecycling anzustoßen. „Das Gesetz stellt die Weichen für dynamische Kunststoff-Rezyklatmärkte und bereitet die deutsche Verpackungswirtschaft auf den Übergang zu den EU-Regeln vor“, erklärt Carl Dominik Klepper, Vorsitzender der AVU.

Wie stark der Hebel wirkt, entscheidet sich allerdings erst bei der Ausgestaltung – sie soll kurzfristig per Rechtsverordnung folgen. Die Lizenzgebühren, mit denen Hersteller Sammlung, Sortierung und Recycling finanzieren, sollen dabei um neue Bausteine ergänzt werden. Die Anreize müssten „zielgenau und bürokratiearm“ sein, fordert Klepper. Offen sei zudem, wofür das Geld aus den Aufschlägen für Verpackungen, die die Anforderungen verfehlen, verwendet werden soll.

BDE: Trotz allem eine verpasste Chance

Beim BDE fällt das Gesamturteil trotzdem kritisch aus. Das parlamentarische Verfahren hätte man für mehr nutzen müssen, kritisiert der Verband – etwa um die etablierten deutschen Strukturen abzusichern und den Verpackungsmarkt weiterzuentwickeln.

Schwerer noch wiegt für ihn der künftige europäische Herstellerbegriff. Er entscheidet, wer eine Verpackung lizenzieren und damit für Sammlung und Recycling zahlen muss – und die EU fasst diesen Kreis ab August 2026 neu. Das Problem ist der Übergang: Einige bisher Verpflichtete fallen heraus, andere kommen per Definition neu hinzu, ohne es zunächst zu wissen – und zahlen deshalb nicht. Genau hier, fürchtet der BDE, könnte im zweiten Halbjahr 2026 das Geld fehlen.

Dass der Gesetzgeber keine nationale Übergangslösung für 2026 geschaffen habe, sei „eine verpasste Chance von erheblicher Tragweite“, erklärte Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen; ein solcher Brückenschlag wäre im nationalen Spielraum unkompliziert möglich und von der EU-Kommission vorab bestätigt gewesen. Ohne Übergangsregelung drohe, dass die Finanzierung der Entsorgungsinfrastruktur im zweiten Halbjahr 2026 nicht mehr lückenlos gesichert sei. Diese Risiken könne die Branche nicht einseitig ausgleichen.

Acht Millionen Euro für Kaffeepads

Kritisch sieht der BDE auch die Abrechnung der sogenannten Brühhilfen – etwa Kaffeepads und Teebeutel. Abgerechnet werden sollen sie über die dualen Systeme. Die zahlen dafür einen Pauschalbetrag je Einwohner an die kommunalen Entsorger – schließlich landen Kaffeepads und Teebeutel ohnehin in der Bio- oder Restabfalltonne. Diese Vermischung der Zuständigkeiten hält der Verband für verfehlt; national hätte man die Brühhilfen ebenso gut von der Systembeteiligungspflicht ausnehmen können.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht das gegenteilig und begrüßt die Regelung. Ohne sie hätten Teebeutel und Kaffeepads künftig über die gelben Sammelsysteme entsorgt werden müssen – mit Nachteilen für die Verwertung von Biomasse und das Recycling. Für die Erstattung erhalten die Kommunen von den dualen Systemen zehn Cent je Einwohner und Jahr, bundesweit nach VKU-Angaben rund acht Millionen Euro.

Einen weiteren Punkt bringt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ins Spiel. Ihr fehlt im VerpackDG eine verbindliche finanzielle Mehrwegförderung. Der Bundestag steuere mit dem Gesetz „weiter auf einem Einweg-Kurs“, monierte Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz – und das, obwohl die EU-Verpackungsverordnung klare Abfallvermeidungsziele setze. Statt höherer Mehrwegquoten, einer Abgabe auf Einweg-Takeaway-Verpackungen und eines verbindlichen, zentral gesteuerten Fördermechanismus dürften Unternehmen nun zwischen freiwilligen Einzelmaßnahmen wählen – ohne ausreichende Transparenz und Kontrolle.

320°/re

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