Gerichtsurteil

Brüssel wollte Businessjets pauschal das grüne Siegel verweigern. Das EU-Gericht macht den Ausschluss nun rückgängig. Die Richter rügen den Kommissionsbeschluss gleich in mehreren Punkten.

EU-Taxonomie: Gericht kippt Aus für Businessjets


Ein Geschäftsreiseflugzeug darf nicht pauschal aus dem grünen EU-Siegel fallen – das hat in erster Instanz das Gericht der Europäischen Union entschieden und der Klage des französischen Herstellers Dassault Aviation gegen die EU-Kommission stattgegeben. Endgültig ist das Urteil noch nicht: Die Kommission kann vor dem Europäischen Gerichtshof in Berufung gehen.

Hintergrund ist die EU-Taxonomie, ein Klassifizierungssystem, das wirtschaftliche Tätigkeiten nach ihrer ökologischen Nachhaltigkeit einsortiert – eine Art grünes Gütesiegel. Auch der Bau von Flugzeugen kann in bestimmten Fällen darunterfallen. Die EU-Kommission, die dafür technische Bewertungskriterien festlegt, hatte jedoch bestimmt, dass Geschäftsreiseflugzeuge davon ausgeschlossen seien. Dassault musste die Herstellung dieser Maschinen deswegen in seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung als nicht taxonomiekonform ausweisen.

Die Einstufung ist keine Formalie: Wer nicht als taxonomiekonform gilt, kommt bei Investoren und Banken schwerer – und teurer – an Kapital.

Was die Richter beanstandeten

Das Gericht rügte die Begründung der Kommission gleich in mehreren Punkten. Sie dürfe nicht pauschal annehmen, dass andere Verkehrsmittel automatisch die CO2-ärmere Wahl seien – dafür seien Geschäftsreiseflugzeuge bei Emissionen, Flexibilität und Tempo zu individuell.

Zudem habe die Behörde den CO2-Fußabdruck pro Passagierkilometer zum Maßstab gemacht – zu Unrecht. Die Taxonomie-Verordnung sehe das gar nicht vor, und das Kriterium betreffe ohnehin eher den Betrieb der Maschinen als ihren Bau.

Darüber hinaus habe die Kommission die Eignung dieser Flugzeuge für den Betrieb mit nachhaltigen Kraftstoffen außer Acht gelassen.

320°/dpa/re

Mehr zum Thema