Kreislaufwirtschaft
Sieben Jahre für Smartphones, zehn für Waschmaschinen: So lange müssen Ersatzteile künftig verfügbar bleiben. Das neue Recht auf Reparatur nimmt Hersteller in die Pflicht – auch nach Produktionsende. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Recht auf Reparatur: Was ab Ende Juli gilt
Die Waschmaschine streikt nach acht Jahren, und der Hersteller zuckt mit den Schultern – diese Rechnung soll künftig nicht mehr aufgehen. Der Bundestag hat das Recht auf Reparatur beschlossen und damit eine EU-Richtlinie in deutsches Recht gegossen. Dahinter stehen zwei Ziele: Ressourcen schonen und Verbrauchern teure Neukäufe ersparen, die eigentlich keine sein müssten. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Gesetz:
Was sind die wichtigsten Änderungen?
- Hersteller bestimmter Produkte werden verpflichtet, diese während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Das gilt unabhängig von der Dauer der Produktgarantie.
Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur für Verträge zwischen Unternehmen. Zwischen ihnen soll der Anspruch auf Reparierbarkeit vertraglich ausgeschlossen werden können. - Die Geräte müssen so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist, oder eine Reparatur durch bestimmte Software-Eigenschaften verhindert, verstößt gegen das Recht auf Reparatur, was Käufern ermöglicht, Gewährleistung einzufordern.
- Wer ein defektes Gerät reparieren lässt, statt auf Ersatz zu bestehen, wird belohnt: Die Gewährleistung verlängert sich dann von zwei auf drei Jahre.
- Der Anbieter muss in angemessener Frist reparieren. Solange das dauert, bekommt der Kunde ein Ersatzgerät – kostenlos.
- Mit dem Reparaturbonus, den es in einigen Städten oder Bundesländern gibt, hat die geplante Gesetzesänderung nichts zu tun.
Für welche Geräte gelten die neuen Vorschriften?
Das ist in der EU-Richtlinie geregelt. Aktuell sind es Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Drucker, Tablets, Computer ohne Tastatur (sogenannte Slate-Tablets), schnurlose Telefone, E-Roller und E-Bikes.
Bei Waschmaschinen wird angenommen, dass sie üblicherweise zehn Jahre lang einwandfrei funktionieren. Funktioniert etwa das Schleudern nach acht Jahren nicht mehr, kann der Käufer verlangen, dass der Hersteller die Maschine entweder unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis repariert. Entscheidet sich der Käufer, einen anderen Reparaturdienst zu beauftragen, muss der Hersteller zu einem angemessenen Preis Ersatzteile zur Verfügung stellen.
Was ist ein angemessener Preis für ein Ersatzteil oder eine Reparatur?
Das ist relativ allgemein formuliert. Generell heißt es, dass die Preise für Ersatzteile nicht so hoch sein dürfen, dass sie von einer Reparatur abschrecken.
Wie lange gibt es passende Ersatzteile?
Die Hersteller sollen verpflichtet werden, Ersatzteile für bestimmte Modelle entsprechend der erwarteten Lebensdauer vorzuhalten. Für Smartphones heißt das, dass sämtliche Bauteile eines Smartphones nach Einstellung der Produktion des Modells noch mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein müssen. Für Hersteller von Waschmaschinen und Trocknern gilt diese Verpflichtung für eine Dauer von zehn Jahren nach Ende der Produktion.
Ab wann gelten die Vorschriften?
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Änderungen bis zum 31. Juli dieses Jahres in nationales Recht zu übertragen. Es treten nicht alle Teile der geplanten Reform gleichzeitig in Kraft. So soll etwa die neue Regelung für Kaufverträge zwischen Unternehmen erst gelten, wenn diese nach dem 31. Dezember 2027 geschlossen wurden.
Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu fordern, würde, falls der Gesetzentwurf rechtzeitig den Bundesrat passiert, ab Ende Juli in Deutschland gelten – und zwar auch für Geräte, die schon vorher gekauft wurden. Die Verpflichtung, reparierbare Geräte herzustellen, und die Verlängerung der Gewährleistungsfrist sollen dagegen nur für Geräte gelten, die ab dem 31. Juli gekauft werden.
Wie viel Abfall soll damit vermieden werden?
Belastbare Schätzungen gibt es dazu nicht. Die EU-Richtlinie gehört zu einer ganzen Reihe von Vorhaben der Europäischen Union, mit denen einerseits Elektroschrott reduziert und andererseits Verbraucherrechte gestärkt werden sollen. Dazu zählt etwa die bereits seit Ende 2024 geltende Verpflichtung, Smartphones, tragbare Lautsprecher und bestimmte andere Geräte einheitlich mit einem USB-C-Ladeanschluss auszustatten.
Praktischer Nebeneffekt: Wer bei einem zuverlässigen Altgerät eine bekannte Schwachstelle kennt, kann sich das Ersatzteil noch innerhalb der Vorhaltefrist sichern.

