Klimawerbung

Sauber fliegen gegen Aufpreis, versprochen direkt bei der Buchung. Doch der teure SAF floss erst nach der Zahlung ins System, wann genau, ließ die Lufthansa offen. Das OLG Köln untersagte nun das Versprechen.

Gericht stoppt Lufthansas SAF-Versprechen

Startende Lufthansa-Passagiermaschine vom Typ Airbus A319 vor einem Flughafentower – Symbolbild zur Lufthansa-SAF-Werbung.

Wer 2024 bei der Lufthansa einen Flug buchte, konnte gegen Aufpreis ein besseres Gewissen dazubuchen. Die eigenen CO2-Emissionen ließen sich angeblich direkt während der Buchung senken – durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe, kurz SAF. Der Sprit – rund dreimal so teuer wie herkömmliches Kerosin – floss allerdings erst nach der Zahlung ins System. Wann genau, blieb offen.

Daran störte sich das Oberlandesgericht Köln. Die Lufthansa dürfe nicht mehr damit werben, dass Kunden ihre Emissionen schon bei der Buchung per SAF senken könnten (Az. 6 U 68/25). Für die Kunden sei nicht erkennbar gewesen, wann SAF tatsächlich in den Tank kam.

Die beanstandete Aussage stammt von 2024. Nach Angaben eines Sprechers habe die Lufthansa sie bereits vor dem Urteil von der Website genommen. Wer heute zahlt, bekommt nun die Zusage, dass der bezahlte SAF innerhalb von sechs Monaten getankt wird.

Wo die Deutsche Umwelthilfe scheiterte

Mit ihren übrigen Vorwürfen kam die Umwelthilfe dagegen nicht durch. Die DUH hatte moniert, die Lufthansa informiere nicht umfassend genug über sämtliche Klimaschäden des Fliegens. Es fehlten Angaben zu Emissionen in der Lieferkette – also dort, wo Kerosin und Vorprodukte entstehen – ebenso wie zu weiteren Effekten, etwa durch Kondensstreifen oder Stickoxide.

Dem folgte das Gericht nicht. Die Lufthansa begrüßte diesen Teil der Entscheidung. Das OLG habe festgehalten, dass die Aufklärungspflichten nicht überdehnt werden dürften.

320°/dpa/re

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