Ersatzbaustoffverordnung

kostenpflichtig
Seit 2023 gilt die Ersatzbaustoffverordnung bundesweit. Doch die Praxis stockt, und das UBA sieht die Lenkungsziele verfehlt. Nun hat das Umweltministerium einen Entwurf vorgelegt. Vorgesehen sind Vereinfachungen und eine bessere Praxistauglichkeit.

Referentenentwurf: EBV soll einfacher werden


Kein Abfallstrom fällt in Deutschland so massenhaft an wie der von Baustellen und Aushub. Zuletzt zählten die Statistiker für 2022 rund 208 Millionen Tonnen mineralische Bauabfälle – gut 60 Prozent des gesamten deutschen Abfallaufkommens. Das meiste davon landet nicht auf der Deponie, sondern zurück in der Verwertung. Die Frage ist nur, in welcher Güte.

Diese Lücke sollte die Ersatzbaustoffverordnung schließen. Seit dem 1. August 2023 regelt sie erstmals bundesweit einheitlich, wie aus Bauschutt und Aushub güteüberwachte mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) werden – und wo diese im Tiefbau, etwa im Straßenb

320°/re

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