Ersatzbaustoffverordnung

Seit Juli liegt der Referentenentwurf zur EBV-Novelle vor. Er verspricht weniger Bürokratie, einen einheitlicheren Vollzug und bessere Marktchancen für Recyclingbaustoffe. Für den bvse stimmt die Richtung.

Ersatzbaustoffe: bvse begrüßt schlankere Nachweispflichten


Seit knapp drei Jahren regelt die Ersatzbaustoffverordnung bundeseinheitlich, unter welchen Bedingungen aus mineralischen Bauabfällen Baustoffe für technische Bauwerke werden. Jetzt soll sie selbst reformiert werden. Für den bvse ist das der wichtigste Punkt im Umweltmodernisierungspaket (UMoP), mit dem das Bundesumweltministerium Unternehmen von Bürokratie entlasten will.

Den Referentenentwurf zur EBV-Novelle hat das Ministerium am 15. Juli veröffentlicht, Stellungnahmen sind noch bis zum 6. August möglich. Inhaltlich folgt der Entwurf weitgehend dem, was das Umweltbundesamt in seinem Zwischenbericht zur Evaluierung empfohlen hatte. Er lockert die Güteüberwachung, vereinheitlicht die Probenanalytik und streicht Dokumentationspflichten. Den jährlichen Erfüllungsaufwand der Wirtschaft – also die Kosten, die allein durch die Befolgung der Vorschriften entstehen – würde das nach Schätzung des Entwurfs um rund 42,8 Millionen Euro senken.

„Die vorgesehenen Erleichterungen bei Nachweis- und Dokumentationspflichten greifen zentrale Forderungen der Branche auf und entsprechen der Stoßrichtung des bereits vorliegenden Referentenentwurfs“, sagt bvse-Geschäftsführer Stefan Schmidmeyer. Der Verband rechnet gleich mehrfach mit Entlastung: weniger Verwaltungsaufwand, ein einheitlicherer Vollzug durch die Länder, bessere Marktchancen für Recyclingbaustoffe. Das könne den Einsatz hochwertiger mineralischer Ersatzbaustoffe spürbar erleichtern und die Akzeptanz bei Bauherren und Behörden erhöhen.

Genehmigungsverfahren: kürzere Fristen, weniger Einwendungen

Ein anderer Strang des Pakets zielt auf Planung und Genehmigung. Auch hier fällt das Urteil des bvse positiv aus: Kürzere Beteiligungsfristen, digitalisierte Verfahren, weniger Dokumentation und besser verfügbare Umweltdaten schafften verlässlichere Rahmenbedingungen für Investitionen. Vor allem Erweiterungen bestehender Recyclinganlagen und der Aufbau zusätzlicher Aufbereitungs-, Behandlungs- und Deponiekapazitäten ließen sich künftig schneller umsetzen.

Konkret sieht der Gesetzentwurf aus dem Paket vor, die Äußerungsfrist der betroffenen Öffentlichkeit im UVP-Verfahren von zwei Monaten auf sechs Wochen ab Beginn der Auslegung zu kürzen. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren soll die Jedermann-Beteiligung eingeschränkt werden: Einwenden dürfte künftig nur noch, wer selbst betroffen ist – und Verbände, deren Satzungszweck das Verfahren berührt. Umweltverbände fallen darunter.

Für Anlagenbetreiber heißt das vor allem: weniger Einwendungen, mit denen sich die Genehmigungsbehörde befassen muss – und damit potenziell kürzere Verfahren.

Umweltdaten aus einer Hand

Schneller gehen soll es auch dadurch, dass Umweltdaten künftig zentral abrufbar sind. Wer heute wissen will, ob auf einem geplanten Anlagenstandort geschützte Arten brüten, sucht sich die Daten mühsam zusammen. Künftig sollen Plattformen wie umwelt.info, EO4Nature und ein bundesweites Vogelportal das übernehmen. Das verbessere die Planbarkeit neuer Standorte und senke Verfahrensrisiken – aus Sicht des Verbands ein Vorteil gerade bei Investitionen in neue Recyclinganlagen.

Erleichterungen erwartet der bvse-Fachverband Mineralik auch bei der Entsorgung nicht gefährlicher asbesthaltiger Abfälle. Sie könnten Deponiekapazitäten entlasten, Rückbauprojekte beschleunigen und Sanierungen erleichtern; zugleich entstünden praktikablere Entsorgungswege für mineralische Bauabfälle mit geringen Asbestanteilen.

Technisch läuft das über eine neue Begriffsbestimmung in der Deponieverordnung: Nicht gefährliche asbesthaltige Abfälle sollen künftig vereinfacht und getrennt von gefährlichen Abfällen beseitigt werden können. Das Umweltministerium setzt damit einen Beschluss der Umweltministerkonferenz um – und zieht nach, was die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall in ihrer Mitteilung 23 bereits seit Mai 2023 als Vollzugshilfe empfiehlt. Profitieren sollen davon ausdrücklich auch Infrastrukturprojekte, Brückensanierungen etwa.

Weniger Berichtspflichten für kleine Entsorger

Positiv sieht der Verband schließlich den Abbau von Berichtspflichten. Entlastungen bei Umweltstatistiken und Meldungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kämen vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute und bänden weniger Personal.

„Mit dem UMoP-Paket setzt die Bundesregierung wichtige Impulse für eine moderne Kreislaufwirtschaft“, erklärt Schmidmeyer. Bis die Novelle greift, vergeht allerdings noch ein Jahr: In Kraft treten soll sie im Juli 2027.

320°/sr

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