Alttextilsammlung
Rund 30 Standorte, bis zu 750 Tonnen im Jahr: Oberhausen gibt seine Altkleidercontainer auf. Der bvse befürchtet Nachahmer. Die Stadt hat für ihre Entscheidung eigene Gründe.
Oberhausen baut Altkleidercontainer ab – bvse warnt
Die Stadt Oberhausen hat ihre europaweite Ausschreibung für Sammlung und Verwertung von Alttextilien gekippt – wenige Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, die sie zuvor schon einmal verlängert hatte. Seit dem 1. August verschwinden die städtischen Depotcontainer schrittweise aus dem öffentlichen Raum. Der bvse-Fachverband Textilrecycling sieht darin nicht nur eine lokale Entscheidung, sondern ein Signal an andere Kommunen.
Wie viel dabei auf dem Spiel steht, lässt sich den Ausschreibungsunterlagen entnehmen, auf die sich der Verband beruft: An etwa 30 Standorten kamen bislang jährlich 600 bis 750 Tonnen Alttextilien zusammen. Die haushaltsnahe Abholung, die parallel angeboten wird, bringt es nach Schätzungen auf 50 bis 150 Tonnen im Jahr. Selbst im günstigsten Fall erreicht sie damit nur ein Viertel der Containermenge.
Marwin Gedenk, Vorsitzender des bvse-Fachverbands Textilrecycling, hält die Abholung deshalb weder mengenmäßig noch wirtschaftlich für einen Ersatz. Wenn Kommunen Depotcontainer abbauten, gingen wertvolle Sammelmengen verloren, sagt er. Das gefährde nicht nur das Textilrecycling, sondern auch die Erreichung der europäischen Kreislaufwirtschaftsziele. „Oberhausen darf deshalb kein Vorbild für andere Kommunen werden“, so Gedenk.
Wer verwertet die Alttextilien künftig?
Die Stadt Oberhausen begründet den Abzug der Container anders. Hintergrund ist ein Ratsbeschluss vom 18. Mai 2026, der auf zunehmende Probleme an vielen Containerstandorten reagierte: Immer wieder seien dort Müll und andere Gegenstände abgestellt worden, davor liegende Textilien seien durch Regen und Schmutz unbrauchbar geworden. Der Abholservice entlaste den öffentlichen Raum und verbessere die Qualität der gesammelten Textilien, argumentiert der Leiter des Bereichs Umwelt, Markus Werntgen-Orman – so ließen sich deutlich mehr Kleidungsstücke wiederverwenden.
Neu ist die Richtung nicht. Schon Ende 2024 beschloss der Rat den Umstieg auf ein Bring- und Holsystem und begrenzte die Zahl der Containerstandplätze auf höchstens 30. Die nun aufgehobene Ausschreibung umfasste rund 30 Containerstandorte – also die Größenordnung, die nach dem Umbau von 2024 verblieben war.
Die aufgehobene Ausschreibung umfasste dabei ausdrücklich beides – die Sammlung und die Verwertung. Mit ihr entfällt auch die Verwertungsleistung. Damit steht die Frage im Raum, wohin die Ware künftig geht: Wer sie übernimmt, auf welchem Weg sie verwertet wird und wie sich hochwertige Verwertung dauerhaft absichern lässt. Wenn die ursprünglich ausgeschriebene Verwertungsleistung entfalle, müsse nachvollziehbar dargestellt werden, welcher Verwertungsweg künftig vorgesehen sei, fordert Gedenk.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien. Depotcontainer zählen zu den tragenden Säulen dieser Erfassung – und sie kommen schon jetzt an ihre Grenzen.
Fallen frei zugängliche Container weg, landet nach Einschätzung des Verbands mehr im Restmüll. Ein Teil ließe sich über Wertstoffhöfe oder gemeinnützige Sammlungen auffangen, die wegfallenden Kapazitäten könnten diese Wege aber keinesfalls ersetzen.
Dazu kommt: Die verbliebenen Standorte sind vielerorts ohnehin deutlich stärker ausgelastet. Der bvse plädiert deshalb für eine intensivere Bewirtschaftung statt für den Rückbau – häufigere Leerungen, konsequente Beseitigung von Beistellungen. Überlaufende Container seien kein Beleg für ein versagendes Sammelsystem, argumentiert Gedenk, sondern dafür, dass die vorhandenen Kapazitäten den Bedarf nicht mehr deckten.
Der Verband warnt zudem vor einem Dominoeffekt: Verschwänden kommunale Container, wachse der Mengendruck auf die verbleibenden gewerblichen und gemeinnützigen Sammelsysteme. Die stießen ohnehin zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen, sodass langfristig weitere Standorte verloren gehen könnten. Das würde auch die bestehenden Erfassungs-, Sortier- und Verwertungsstrukturen weiter schwächen.
Herstellerverantwortung braucht Sammelinfrastruktur
Besonders kritisch bewertet der bvse den Zeitpunkt. Die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie ist seit Oktober 2025 in Kraft, bis Juni 2027 muss Deutschland sie umsetzen, bis April 2028 müssen die EPR-Systeme eingerichtet sein. Wie sich kommunale Sammelstrukturen in ein herstellerfinanziertes System einfügen, entscheidet aber erst die nationale Umsetzung – und die ist noch nicht geschrieben.
Mit der EPR würden leistungsfähige Sammelsysteme wichtiger denn je, sagt Gedenk. Es sei widersprüchlich, einerseits höhere Sammel- und Recyclingquoten zu fordern und andererseits bestehende Infrastrukturen zurückzubauen: „Wer heute Container abbaut, riskiert, dass morgen die notwendigen Sammelkapazitäten fehlen.“



