Klimaanpassung
Der Bund hat beim Hitzeschutz kaum Handlungsspielraum. Bundesumweltminister Schneider will dem Bund nun neue Kompetenzen verschaffen. Doch dafür müsste das Grundgesetz geändert werden.
Schneider will Hitzeschutz ins Grundgesetz schreiben
Wenn im Sommer die Temperaturen klettern, endet die Zuständigkeit des Bundes ziemlich schnell. Ob eine Stadt Bäume pflanzt, Trinkbrunnen aufstellt oder ein Pflegeheim eine Klimaanlage bekommt, entscheiden Länder und Kommunen. Bundesumweltminister Carsten Schneider hält diese Arbeitsteilung für überholt.
Der SPD-Politiker will die Anpassung an steigende Temperaturen zur gemeinsamen Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen machen. Er halte das für zwingend notwendig, sagte Schneider in Berlin. Im zweiten Halbjahr werde er einen Vorschlag vorlegen, wie das Grundgesetz dafür angepasst werden sollte.
Dem Bund fehlt die Zuständigkeit
Konkret geht es um Geld und Handlungsspielraum. Er wolle, dass im Grundgesetz die Möglichkeit geschaffen werde, dass der Bund eine Kompetenz für Handeln und für Ausgaben bekomme, sagte Schneider – bislang fehle sie. Klimaanlagen oder mehr Schatten könne der Bund derzeit nur sehr schwer finanzieren.
Das klingt nach einer technischen Frage, ist politisch aber eine hohe Hürde. Eine Grundgesetzänderung braucht eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag – und damit die Stimmen der Linken, mit der die Union nicht zusammenarbeiten will. Auch im Bundesrat müssen zwei Drittel der Stimmen zusammenkommen, so schreibt es Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes vor. Schneider rechnet mit einer harten Auseinandersetzung. Das Grundgesetz ändere man nicht jeden Tag einmal, sagte er.
Immerhin: Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, die Einführung einer solchen Gemeinschaftsaufgabe zu prüfen. Geprüft ist allerdings nicht beschlossen. Wie Kanzler Friedrich Merz dazu steht, ließ der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille offen. Klimaschutz und Klimaanpassung seien wichtige Themen, sagte er, angehen könne man sie aber nur, wenn der Wohlstand gesichert sei. Die Grundgesetzänderung wollte er nicht zur zentralen Frage machen – die sei eine formale.

Unterstützung bekommt Schneider von anderer Seite. Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, hält die Grundgesetzänderung für die Lösung. Es gehe um 5,8 Millionen Krankenhauspatienten und 800.000 Pflegeheimbewohner, die im Sommer vor extremen Temperaturen geschützt werden müssten, sagte er der dpa. Damit ließen sich 30 Milliarden Euro für solarstrombetriebene Klimaanlagen in Heimen und Kliniken freigeben. Beschlossen werden müsse die Änderung schon in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause Anfang September. Er hoffe, dass beim Hitzeschutz der Schwächsten Fraktionsgrenzen keine Rolle spielten.
Schneider selbst argumentiert auch sozialpolitisch. Menschen mit geringem Einkommen und vulnerable Gruppen wohnten im Zweifel schlechter gedämmt und schlechter gekühlt, hätten keinen Garten und weniger Wohnraum. Hitze trifft eben nicht alle gleich.
Und dann ist da noch die Wirtschaft, das Standardargument gegen ambitionierten Klimaschutz. Schneider dreht es um: Wer bislang behauptet habe, Klimaschutz schade der Wirtschaft, erlebe heute, dass fehlender Klimaschutz der Wirtschaft schade. Jeder Tag koste 500 Millionen Euro, fast eine halbe Milliarde geringere Wirtschaftsleistung, so der Minister.

