KrWG-Novelle
0,1 Prozent der Post-Consumer-Kunststoffabfälle landeten 2023 im chemischen Recycling. Der KrWG-Referentenentwurf will das Verfahren trotzdem in die Abfallhierarchie holen. bvse und ITAD haben Einwände – aus verschiedenen Richtungen.
Chemisches Recycling soll aufsteigen – Verbände bremsen
0,1 Prozent – auf diesen Anteil kam das chemische Recycling 2023 bei Post-Consumer-Kunststoffabfällen in Deutschland, jedenfalls nach Zahlen, auf die sich der Entsorgerverband bvse beruft. Auf werkstoffliches Recycling entfielen im selben Jahr 35 Prozent. Mit dieser Relation geht der Verband nun in die Debatte um den Referentenentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die Botschaft: Was heute eine Nische ist, sollte im Gesetz nicht auf eine Stufe mit dem etablierten Verfahren gehoben werden.
Vorgelegt hat den Entwurf das Bundesumweltministerium Ende Juni. Er soll erstmals festschreiben, dass Recycling im Sinne des Gesetzes insbesondere werkstoffliche und chemische Verfahren umfasst – das chemische Recycling rückt damit in die Abfallhierarchie ein. Bis zum 7. August konnten die Verbände Stellung nehmen. Viel Zeit für Feinschliff bleibt nicht: Bis Juni 2027 muss das Gesetz stehen, so verlangt es die geänderte EU-Abfallrahmenrichtlinie.
Die Stoßrichtung des Entwurfs trägt der bvse grundsätzlich mit. Dass der Entwurf Rohstoffsouveränität, Versorgungssicherheit und den Einsatz von Sekundärrohstoffen stärker in den Mittelpunkt rücke, setze wichtige Impulse. Entscheidend sei nun die Ausgestaltung: hochwertige Recyclingverfahren stärken und zugleich verlässliche Absatzmärkte für Recyclingprodukte schaffen.
Ergänzung, nicht Alternative
Die Ausgestaltung beginnt für den bvse bei der Abfallhierarchie. An der Rangfolge will der Verband nicht rütteln lassen. Die Abfallhierarchie solle weiterhin klar zum Ausdruck bringen, dass hochwertige werkstoffliche Verfahren grundsätzlich Vorrang hätten. Chemisches Recycling – Verfahren wie Pyrolyse oder Solvolyse, die Kunststoffe in ihre molekularen Bausteine zerlegen, statt sie einzuschmelzen – könne zusätzliche Möglichkeiten dort eröffnen, wo mechanische Verfahren technisch an Grenzen stoßen, etwa bei stark verunreinigten oder komplexen Materialströmen. Eine gleichrangige Alternative solle es aber nicht werden.
„Chemisches Recycling kann eine wichtige Ergänzung sein. Aber es sollte dort zum Einsatz kommen, wo werkstoffliches Recycling an Grenzen stößt – und nicht dort, wo hochwertige mechanische Recyclingverfahren bereits funktionieren“, sagt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Mindestens ebenso schwer wiegt für den bvse eine zweite Frage: Wer kauft die Recyclingprodukte am Ende? Ohne stabile Nachfrage fehlten den Unternehmen die wirtschaftlichen Voraussetzungen, um weiter in Sortier-, Aufbereitungs- und Recyclingkapazitäten zu investieren. Dass der Entwurf die Bedeutung der öffentlichen Beschaffung stärker hervorhebt, begrüßt der Verband ausdrücklich. Weit genug geht es ihm nicht: Wo qualitätsgesicherte Recyclingprodukte technisch geeignet, verfügbar und wirtschaftlich vertretbar seien, solle ihre bevorzugte Verwendung verbindlicher geregelt werden.
„Die öffentliche Hand hat es selbst in der Hand, aus Recyclingprodukten einen stabilen Markt zu machen“, erläutert Rehbock. „Wenn der Staat von Unternehmen erwartet, in hochwertige Recyclingkapazitäten zu investieren, muss er zugleich dafür sorgen, dass diese Produkte auch verlässlich nachgefragt werden. Öffentliche Beschaffung kann hier eine enorme Hebelwirkung entfalten.“
Beschaffung als industriepolitisches Instrument
Konkret schlägt der Verband produktspezifische Mindestanteile für Rezyklate vor, dazu funktionale Leistungsanforderungen und entsprechende Vorgaben für Planung und Ausschreibung. Funktional heißt hier: Anforderungen daran, welche Eigenschaften ein Produkt im Einsatz erfüllen muss – nicht daran, aus welcher Quelle das Material stammt. Primärmaterialien sollten nicht allein aus Gewohnheit oder wegen unbegründeter Vorbehalte den Vorzug bekommen. Wer von der bevorzugten Beschaffung geeigneter Recyclingprodukte abweiche, solle das sachlich begründen und dokumentieren.
Besonderes Potenzial sieht der bvse im öffentlichen Hoch-, Tief- und Straßenbau. Mineralische Sekundärbaustoffe sollten bei nachgewiesener technischer Eignung und Umweltverträglichkeit grundsätzlich gleichberechtigt mit Primärbaustoffen ausgeschrieben und eingesetzt werden. Das könne zugleich natürliche Rohstoffvorkommen und Deponieraum schonen und Transportwege verkürzen.
„Wir sollten die öffentliche Beschaffung als industriepolitisches Instrument für die Kreislaufwirtschaft verstehen“, sagt Rehbock. „Wenn qualitätsgesicherte Recyclingprodukte die technischen Anforderungen erfüllen, sollte ihr Einsatz nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall sein. Damit entstehen verlässliche Absatzmärkte und zugleich ein Anreiz für weitere Investitionen in Recyclingtechnologien.“
Zwei Wege zum Kohlenstoff
Deutlich offener klingt die ITAD, die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Dem chemischen Recycling steht sie prinzipiell positiv gegenüber. Festlegen will sie sich aber noch nicht: Eine abschließende Bewertung sei angesichts fehlender Rahmenbedingungen und Erfahrungen nicht möglich.
Nur wenige Anlagen im industriellen Maßstab seien in Betrieb, Daten zu Ausbeuten, Reinheiten sowie Energie- und Massebilanzen lägen kaum vor, erklärt die ITAD. Zur Zurückhaltung bei den Zahlen kommt ein Argument, das grundsätzlicher ansetzt: Das chemische Recycling holt sich den Kohlenstoff aus dem Abfall selbst. CCU – Carbon Capture and Utilisation – setzt eine Stufe später an und fängt das CO2 aus dem Abgas der Verbrennung ab, um den Kohlenstoff daraus zu nutzen. Beide Wege könnten in chemische Wertschöpfungsketten münden.
Aus Sicht der ITAD seien sie damit komplementäre alternative Kohlenstoffquellen – regulatorische Vorteile des chemischen Recyclings gegenüber thermischer Behandlung und mechanischem Recycling dürften deshalb nicht geschaffen werden. Die Stoßrichtung deckt sich damit mit der des bvse, die Begründung nicht: Der eine pocht auf den Vorrang der mechanischen Verfahren, die andere darauf, dass das chemische Recycling gegenüber Verbrennung und mechanischem Recycling keinen regulatorischen Vorsprung bekommt.
Eine Baustelle bleibt aus Sicht des Verbands ohnehin offen. Damit die CO2-Abscheidung an thermischen Abfallbehandlungsanlagen vorankomme, brauche es eine rechtstechnische Anpassung: Auch CO2, das später genutzt werden soll, müsse in die CO2-Pipeline eingespeist werden dürfen – nicht nur CO2 für die Speicherung. Ganz eindeutig ist die Lage allerdings nicht. Das Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz, seit Ende November 2025 in Kraft, erfasst ausdrücklich auch CO2-Leitungen für andere Zwecke als die Speicherung, CCU eingeschlossen. Worauf genau sich der geforderte Anpassungsbedarf bezieht, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Entschieden ist ohnehin nichts. Bis Januar 2027 soll das Kabinett eine überarbeitete Fassung sehen – bis dahin zeigt sich, was von den Stellungnahmen in den Gesetzestext wandert.










