Wettbewerbsrecht
Höhere Schwellenwerte sollen Unternehmen entlasten. Die Monopolkommission warnt: Sie könnten stattdessen dafür sorgen, dass brisante Zusammenschlüsse künftig ungeprüft durchgehen. Der Recyclingverband bvse sieht sich bestätigt.
Fusionskontrolle in der Kritik: bvse sieht sich bestätigt
In Märkten, die ohnehin schon wenige große Player kennen, entscheidet oft ein einziger Zusammenschluss darüber, wie viel Wettbewerb übrig bleibt. Genau das treibt die Recycling- und Entsorgungsbranche um, seit die Bundesregierung mit der 12. GWB-Novelle die Umsatzschwellenwerte in der Fusionskontrolle deutlich anheben will. Nun bekommt sie Rückendeckung von einer Instanz, die selten mit deutlichen Worten auffällt: der Monopolkommission. In ihrem aktuellen Hauptgutachten „Wettbewerb 2026″ äußert das Gremium Bedenken, die auch der bvse vorgebracht hat.
Höhere Schwellenwerte, weniger Kontrolle
Im Kern geht es um eine einfache Rechnung mit großer Wirkung: Je höher die Umsatzgrenze, ab der ein Zusammenschluss beim Bundeskartellamt angemeldet werden muss, desto mehr Fusionen laufen komplett ohne behördliche Prüfung. Nach der letzten Anhebung 2021 soll nun ein weiterer, spürbarer Schritt folgen.
Eine wachsende Zahl wettbewerblich relevanter Zusammenschlüsse werde durch das Raster der Fusionskontrolle fallen, warnt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock – und das in Branchen, die schon heute von Konzentration geprägt sind. Gerade mittelständische Unternehmen sind nach Einschätzung des Verbands auf offene Märkte und faire Wettbewerbsbedingungen angewiesen. Der bvse fordert die Bundesregierung deshalb auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren von der geplanten Anhebung abzusehen.
Ein zweiter Streitpunkt betrifft das Verfahren selbst. Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht für Zusammenschlüsse, die allein wegen der Transaktionswertschwelle anmeldepflichtig sind, ein schlankeres Anzeigeverfahren vor – gedacht als Entlastung für Unternehmen. Die Monopolkommission zieht daraus einen anderen Schluss: Die Umstellung schaffe keine Entbürokratisierung, sondern neue Unsicherheit. Unternehmen müssten künftig erst einmal selbst klären, ob sie überhaupt anzeigepflichtig sind – eine zusätzliche Prüfstufe, die vorher nicht existierte. Rehbock plädiert deshalb dafür, es beim bewährten einheitlichen Anmeldesystem zu belassen.
Kartellschadensersatz: strukturell im Nachteil
Auch bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Kartellverstößen sieht der Verband Reformbedarf. Das Problem liegt in der Ausgangslage: Geschädigte müssen ihren individuellen Schaden im Detail darlegen und beweisen, während Kartellbeteiligte ihre Ressourcen bei der Abwehr bündeln können. Für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet das oft einen Rechtsstreit mit ungleich verteilten Mitteln.
Als Beispiel nennt der bvse das sogenannte Kfz-Recyclingkartell, von dem unter anderem Autoverwerter betroffen waren. Der Verband fordert einen klaren, rechtssicheren Rahmen für die gebündelte Geltendmachung von Ansprüchen – und dass eine solche Bündelung nicht an Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes scheitert. Geprüft werden sollte zudem, ob zusätzliche gesetzliche Beweiserleichterungen bei der Bestimmung der Schadenshöhe möglich sind.
Industriestrompreis: Kunststoffrecycler bleiben außen vor
Der aus Sicht des Verbands dringendste Punkt betrifft die Energiekosten. Für energieintensive Unternehmen sind hohe Strompreise ein direkter Wettbewerbsnachteil, der Investitionen bremsen oder Produktion ins Ausland verlagern kann. Der bvse fordert deshalb, die Entlastung beim Industriestrompreis grundsätzlich auf alle Wirtschaftszweige auszuweiten – zumindest aber den Kreis der begünstigten Sektoren spürbar zu erweitern und näher an der tatsächlichen Energieintensität sowie der internationalen Wettbewerbssituation der Unternehmen auszurichten.
Die Monopolkommission selbst zielt in ihrem Gutachten in eine andere Richtung: Sie hält branchenspezifische Förderprogramme grundsätzlich für problematisch und plädiert stattdessen für horizontale Reformen bei den staatlich beeinflussten Strompreisbestandteilen, von denen alle Branchen gleichermaßen profitieren würden. Besonders problematisch: Energieintensive Tätigkeiten der Kunststoffrecyclingbranche sind von den bestehenden Industriestrompreisregelungen bislang ausgenommen. Kunststoffrecycler stehen damit im doppelten Wettbewerb, gegen Primärware und gegen günstige Importrezyklate, während ihnen ein Instrument verwehrt bleibt, das anderen energieintensiven Branchen offensteht.



