DIWASS

Seit dem 21. Mai müssen grenzüberschreitende Abfallverbringungen digital angemeldet werden. Abgeschlossen wurde seither keine einzige. Noch hält die Papierform den Betrieb zusammen – bvse, BDSV und VDM wollen sie deshalb ausweiten.

Digitale Abfallverbringung – seit Mai keine einzige Notifizierung über DIWASS abgeschlossen


Wer seit dem 21. Mai Kunststoffabfälle mit dem Schlüssel B3011 in ein Drittland verbringen will, kommt an einer Notifizierung nicht mehr vorbei. Und zwar an einer digitalen, über das Digital Waste Shipment System (DIWASS) der EU. Eine Mitgliederumfrage des bvse zeigt, was seither passiert ist – nämlich nichts. Keine einzige Notifizierung konnte vollständig über das System abgewickelt werden, unabhängig davon, wie weit die jeweils zuständige Abfallverbringungsbehörde digital ist. Seit Mai hat schlicht keine Verbringung stattgefunden, bei der DIWASS zwingend zu nutzen war.

In einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesumweltministerium, das auch an die EU-Kommission ging, fordern der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) und der Verband Deutscher Metallhändler und Recycler (VDM) deshalb kurzfristig weitere Übergangsregelungen. Andernfalls drohten den Unternehmen wirtschaftliche Schäden, eingespielte Recyclingwege könnten unterbrochen werden.

Grundlage der Pflicht ist die novellierte EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157. Sie schreibt seit dem 21. Mai 2026 den elektronischen Dokumentenaustausch über DIWASS vor.

Übergangsregeln halten den Betrieb am Laufen

Dass es bislang nicht zu größeren Störungen gekommen ist, führen die drei Verbände vor allem auf die noch geltenden Ausnahmen zurück. Verbringungen, die unter die allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 und damit unter das Anhang-VII-Verfahren fallen, kann bis Ende 2026 weiterhin ausschließlich mit Papierdokumenten gearbeitet werden. Bei notifizierungspflichtigen Transporten greifen viele Unternehmen zudem noch auf Genehmigungen zurück, die vor Inkrafttreten der neuen Regeln in Papierform beantragt wurden.

Eng wird es dort, wo bereits zwingend digital notifiziert werden muss. Als Beispiel nennen die Verbände Kunststoffabfälle mit dem Schlüssel B3011 – hier treten die Schwächen des Systems nach Einschätzung der Verbände am deutlichsten zutage.

Registrierungsstau und lückenhafte Schnittstellen

Die Ursachen beginnen schon bei der Anmeldung. Behörden kamen mit der Zahl der Anträge teils nicht hinterher, manche Stellen haben selbst Mühe, die technischen Voraussetzungen für DIWASS herzustellen. Das wirkt sich unmittelbar aus, weil eine Notifizierung technisch erst möglich ist, wenn sämtliche Partner der Entsorgungskette registriert sind.

Dazu kommen mangelhafte oder unzuverlässige Schnittstellen zwischen den nationalen IT-Systemen und DIWASS. Das Hochladen von Formularen scheitert immer wieder, bereits registrierte Akteure wie Transportunternehmen tauchen im System teilweise nicht auf. Vollständige Notifizierungsunterlagen kommen so oft gar nicht erst zustande.

Der Jahreswechsel als Nadelöhr

Mit Sorge blicken bvse, BDSV und VDM deshalb auf 2027. Zum Jahresende läuft zunächst die Übergangsphase für den Anhang VII in Papierform aus, später enden bestehende Notifizierungsgenehmigungen. Für das Anhang-VII-Verfahren ist DIWASS nach Darstellung der Verbände derzeit ohnehin noch nicht nutzbar, eine praktische Testphase konnte bislang nicht stattfinden.

Bleiben die Probleme ungelöst, befürchten die Verbände finanzielle Schäden und mögliche Kundenverluste. Vor allem aber könnten etablierte Verwertungswege leiden, besonders dort, wo im Inland keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehen. Rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile durch technische Mängel und administrative Verzögerungen dürften nicht bei den Unternehmen hängenbleiben, argumentieren die drei Verbände.

Papierform bis mindestens Juni 2027

Konkret schlagen sie vor, die für Anhang-VII-Verbringungen geltende Duldung der Papierform auch auf neue notifizierungspflichtige Verfahren auszuweiten. Die Übergangsfrist für Papierdokumente soll in beiden Bereichen mindestens bis zum 30. Juni 2027 verlängert werden. Verpflichtend digital sollte die Abwicklung nach Vorstellung der Verbände erst dann werden, wenn zuvor eine mindestens zweimonatige Testphase erfolgreich gelaufen ist.

Als weitere Entlastung fordern bvse, BDSV und VDM, behördliche Zustimmungen für Bestandsnotifizierungen, die 2026 auslaufen, pauschal um ein Jahr zu verlängern. Das würde den Druck auf Unternehmen und Behörden gleichermaßen senken. Ziel müsse ein geordneter Übergang in die digitale Abwicklung sein, ohne die Entsorgungs- und Verwertungssicherheit zu gefährden.

320°/re

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