Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion

Die Grünen im Bundestag sorgen sich um die getrennte Erfassung von Bioabfällen ab kommendem Jahr. In einer Kleinen Anfrage wollen sie umfangreiche Auskunft von der Bundesregierung: Mit welchen Konsequenzen müssen diejenigen rechnen, die keine Biotonne einführen wollen? Reicht ein Bringsystem aus? Und was tun, wenn der Städtetag Bioabfälle auf Gartenabfälle und pflanzliche Küchenabfälle reduziert?

35 Fragen zur Getrennterfassung von Bioabfall


Insgesamt sind es 35 Fragen, die die Grünen-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung stellt. Die Fraktion begründet die Anfrage unter anderem mit den vorhandenen Widerständen gegen die Einführung der getrennten Bioabfallsammlung. So würden aktuell auch Alternativen zur Biotonne diskutiert. Dazu zählen die Getrenntsammlung über Bringsysteme oder die Erfassung über Biobeutel anstelle einer Tonne.

Wie die Fraktion hervorhebt, seien für den Erfolg der Getrenntsammlung die konkreten Vorgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in den örtlichen Abfallsatzungen verantwortlich. Die bisherigen Muster-Satzungsentwürfe der kommunalen Spitzenverbände würden aber insbesondere für die Gestaltung der getrennten Sammlung wenig Hilfestellung geben. Die Leitfassung Abfallwirtschaft des Deutschen Städtetages mit Stand vom 10. Juni 2013 beispielsweise würde Bioabfall als „pflanzliche Küchenabfälle“ und „haushaltsübliche Mengen von Gartenabfällen“ definieren. Es sei fraglich, wenden die Grünen ein, ob diese Definition den Festlegungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entspreche.

Die Bundestagsfraktion verlangt deshalb von der Bundesregierung Auskunft über den Status quo bei der Getrenntsammlung. Sie will wissen, in vielen Gemeinden Bioabfälle nicht getrennt oder nur anteilig gesammelt werden und mit welchen Konsequenzen diejenigen Kommunen zu rechnen haben, die keine Biotonne einführen wollen. Darüber hinaus will sie wissen, ob die Bundesregierung die Bioabfall-Definition des Deutschen Städtetages stützt.

Weitere Fragen richten sich an das Potenzial der getrennt erfassbaren Bioabfälle und an die Kriterien, die eine Ausnahme von der Getrennterfassung zulassen, wie etwa die wirtschaftliche und technische Zumutbarkeit. Außerdem stellt die Fraktion die Frage, ob die Bundesregierung Maßnahmen erwägt, ältere oder überdimensionierte Kapazitäten von Abfallverbrennungsanlagen stillzulegen. Dahinter verbirgt sich die Erwartung, dass die Restabfallmenge deutlich sinken wird, wenn die getrennte Bioabfallerfassung konsequent umgesetzt wird.

Die Kleine Anfrage trägt den Titel. „Getrennte Bioabfallsammlung und die Verwertung von Bioabfällen“. Einige der darin enthaltenen Fragen werden bereits mit dem Forschungsvorhaben “Verpflichtende Umsetzung der Getrenntsammlung von Bioabfällen” beantwortet. Die grundlegenden Ergebnisse aus diesem Forschungsvorhaben sind vor kurzem vorgestellt worden (vgl. Artikel Studie schätzt Erfassungspotenzial für Bioabfälle). In dem Vorhaben wurden unter anderem das Potenzial der Getrennterfassung und die Mengeneffekte auf die Restabfallmenge abgeschätzt.

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