Schleswig-Holstein

Der erste Schritt zur Ablagerung freigegebener Abfälle aus dem Rückbau von Atomkraftwerken ist getan: Über das „Wie“ haben sich alle Beteiligten in Schleswig-Holstein weitgehend geeignet. Nun wird geprüft, auf welchen Deponien die Abfälle abgelagert werden können.

Abfälle aus AKW-Rückbau: Kiel prüft infrage kommende Deponien


Bei der Veröffentlichung des Abschlussberichts am Mittwoch zeigt sich der Umweltminister höchst zufrieden. „Das war ein langer und harter Weg, der vielen Beteiligten viel abverlangt hat. Ich freue mich, dass es nun noch in der mir verbliebenen Amtszeit gelungen ist, die Arbeit in der AG abzuschließen und mindestens weitgehende Einigkeit zu erzielen“, sagte Robert Habeck (Grüne), Umweltminister in Schleswig-Holstein.

Seit 2016 befassen sich nunmehr verschiedene Experten mit der Entsorgung freigegebener Abfälle aus dem Rückbau von Atomkraftwerken in Schleswig-Holstein. Das Ministerium hatte diese Arbeitsgruppe gemeinsam mit Umweltverbänden, kommunalen Landesverbänden, Entsorgungsunternehmen und Kernkraftwerksbetreibern ins Leben gerufen. Ziel der Arbeitsgruppe war es, verschiedene Varianten zur Entsorgung zu beraten und zu bewerten. Dabei ging es nicht darum, einen Deponiestandort zu finden, sondern einen gemeinsamen Bericht zu verfassen, der das weitere Vorgehen bei der Entsorgung freigegebener Abfälle erleichtern sollte.

Der nun vorgelegte Bericht befasst sich mit dem System der Freigabe und dem 10-Mikrosievert-Konzept, mit der Prüfung von Entsorgungsoptionen und mit dem weiteren Vorgehen. „Am Ende hat sich mehrheitlich die Auffassung durchgesetzt, dass die in Deutschland vom Gesetzgeber vorgesehenen Lösungen, die nur äußerst gering radioaktiv belasteten Abfälle in den kommenden zwanzig Jahren zu entsorgen, im Grundsatz vertretbar und geeignet sind. Weitere Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen sollten darüber hinaus realisiert werden“, so Habeck.

Im nächsten Schritt wird es darum gehen festzulegen, wo freigegebene Abfälle gelagert werden sollen. Nach Angaben des Umweltministeriums werden Sachverständige jetzt die grundsätzlich infrage kommenden sieben Deponien im Land prüfen. Das Ergebnis solle Ende des Jahres vorliegen, kündigte Habeck an. Einige Gemeinden mit Deponien haben die Aufnahme bisher strikt abgelehnt. Die Standortentscheidung wird wahrscheinlich ab Mitte kommenden Jahres fallen.


[su_accordion]
[su_spoiler title=“

Stichwort: Freigegebene Abfälle“]

  • Wesentliche Voraussetzung für den vollständigen Rückbau eines Atomkraftwerkes ist die Gewährleistung der Verwertung bzw. Beseitigung von Reststoffen und Abfällen, die vernachlässigbar gering oder gar nicht mehr radioaktiv sind und aus der Atomaufsicht entlassen sind.
  • Dies betrifft Stoffe, die von dem Gelände der Anlage kommen und solche, die aus der Anlage selbst kommen (uneingeschränkt freigegebene sowie zur Verbrennung oder Deponierung freigegebene Stoffe).
  • Unberührt bleiben radioaktive Abfälle und Reststoffe; diese werden speziellen Zwischenlagern zugeführt und dort aufbewahrt, bis dafür aufnahmebereite Endlager zur Verfügung stehen.
  • Für die Freimessung wurde von der Internationalen Atomenergie-Agentur das 10-Mikrosievert-Konzept entwickelt und in europäisches und nationales Recht übernommen. Es besagt, dass Rückstände, die beim Rückbau/Abriss einer kerntechnischen Anlage anfallen, aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung entlassen werden können. Voraussetzung ist, dass die Strahlenexpositionen für Einzelpersonen der Bevölkerung pro Jahr nicht höher liegt als 10 Mikrosievert.
  • Die natürliche Strahlenbelastung in Deutschland beträgt durchschnittlich 2.100 Mikrosievert pro Jahr – also 210-fach höher. Zum Vergleich: Bei einer Röntgenaufnahme ist die betroffene Person circa 100 Mikrosievert bis 1.000 Mikrosievert Strahlung ausgesetzt, bei einem Nordatlantikflug ergeben sich etwa 100 Mikrosievert.

[/su_spoiler]
[/su_accordion]


 

© 320° | 25.07.2018

Mehr zum Thema
Fragen und Antworten zum PET-Markt in Europa
Institute senken Konjunkturprognose – Nur noch Miniwachstum
Die neue Abfall­­­verbringungsverordnung kann kommen
Nur ein Prozent der Bauabfälle in NRW gehen in den Hochbau
Verpackungsmüll: Warum bayerische Kommunen weiterhin auf das Bringsystem setzen
„Noch wenig Hinweise auf konjunkturelle Belebung“
Zu viel Bürokratie: „Das macht manche Firmen verrückt“
UN-Bericht: Die Welt produziert Jahr für Jahr mehr Elektroschrott
Regierung in Sachsen beschließt Förderung der Kreislaufwirtschaft
Videoüberwachung an Containern ist „schwieriges Thema“
Neue DK-0-Deponie in Nordrhein-Westfalen
EU-Länder unterstützen Verpackungs­verordnung