Reaktion auf Deponieknappheit

Die AGR plant Abhilfe für das knappe Deponievolumen im Regierungsbezirk Münster: Die Deponie Emscherbruch soll für Böden und Bauschutt erweitert werden. Das Zwischenlager für Sonderabfälle muss weichen.

AGR will Deponie Emscherbruch für DK I-Abfälle erweitern


Geplant ist, das Zwischenlager für Sonderabfälle, das sich derzeit im Nordosten der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) befindet, zum etwa zweieinhalb Kilometer entfernt liegen­den Abfallkraftwerk RZR Herten zu verlegen. Das soll bis zum Jahr 2017 geschehen, teilt die AGR mit. Die dadurch frei werdenden Deponiekapazitäten will der Kommunalbetrieb für die Erweiterung der Deponie nutzen.

Konkret soll dieser Bereich um einen Abschnitt für DK I-Abfälle gemäß Deponieverordnung erweitert werden. Das Zusatzvolumen für Böden und Bauschutt beträgt laut AGR rund 1,5 Millionen m³. Die Entsorgungsgesellschaft geht davon aus, dass dieser Abschnitt innerhalb der nächsten zehn bis 15 Jahre verfüllt und oberflächenabgedichtet sein wird. Die Gesamtlaufzeit der Zentraldeponie werde durch die geplante Erweiterung nicht verlängert, betont die AGR. Zudem würden keine weiteren Flächen in Anspruch genommen, sondern allein das bereits vorhandene Deponiegelände genutzt.

Gemäß der „Bedarfsanalyse für DK I-Deponien in Nordrhein-Westfalen“, die im Februar 2014 veröffentlicht wurde, gab es im Regierungsbezirk Münster mit Stand 2012 kein ausreichendes DK I-Volumen für die kommenden 10 Jahre. Aus heutiger Sicht reicht das Deponievolumen für DK I-Abfälle nur noch für 3 bis 4 Jahre. Bis zum Jahr 2030 ist jedoch allein im Regierungsbezirk Münster von einem Deponierungsbedarf für 4 bis 6,4 Millionen Tonnen auszugehen.

Die AGR will nun im nächsten Schritt das notwendige abfallrechtliche Planfeststellungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit einleiten. Das wird auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung beinhalten. Weiterhin werden im Rahmen verschiedener Immissionsprognosen für die Bereiche Geruch, Lärm und Luftschadstoffe die Auswirkungen der Erweiterung dargestellt. Zum Antrag zählt laut AGR auch ein Verkehrsgutachten. Verfahrensführende Behörde wird die Bezirksregierung Münster sein.

Mehr zum Thema
Kreislaufwirtschaft: Deutschland und China vereinbaren Aktionsplan
Was natürliche Dämmstoffe leisten können – und was nicht
Kataster in Heidelberg umfasst bereits 466.000 Tonnen Baumaterial
Wissenschaftler planen Bioasphalt