Freigemessene Abfälle

Die baden-württembergische Landesregierung hält an der Deponierung von freigemessenen Abfällen aus zurückgebauten Kernkraftwerken fest. Das Land werde die Umsetzung in allen Landkreisen sicherstellen, kündigt Ministerpräsident Kretschmann an.

AKW-Bauschutt: Kretschmann hält Deponierung für alternativlos


Der Landkreis Ludwigsburg muss künftig gering radioaktiv belasteten Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim auf seinen Kreisdeponien annehmen. Das geht aus einem Schreiben von Baden-Württembergs Staatsminister Klaus-Peter Murawski an den Ludwigsburger Landrat Rainer Haas hervor.

In dem Schreiben, das Murawski stellvertretend für Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann verfasst hat, macht der Staatsminister auch deutlich, dass die Landesregierung die Deponierung auch gegen den Willen von einzelnen Kreisen durchsetzen wird: „Das Land wird alles unternehmen, um die Umsetzung der Entsorgungspflicht in allen Standortlandkreisen sicherzustellen“.

Keine Entsorgung in Untertagedeponie

Murawski reagiert damit auf den Beschluss des Ludwigsburger Kreistages vom 21. Juli dieses Jahres. Damals hatten die Kreistagsmitglieder eine politische Resolution gegen die Einlagerung von freigemessenen Bauschutt auf Kreisdeponien verabschiedet. Darin forderten sie ebenfalls, alternative Entsorgungsmöglichkeiten zu prüfen – wie etwa die Untertagedeponie der Südwestdeutschen Salzwerke (SWS) in Heilbronn. Die Betreiber hatten das bereits abgelehnt.

Wie der Staatsminister in seiner Antwort ausführt, habe die SWS „ihre Haltung auf Anfrage noch einmal bestätigt.“ Die Stadt Heilbronn als Gesellschafterin der SWS habe zudem „ihre ablehnende Position zur Frage einer freiwillige Annahme freigemessener Abfälle deutlich zum Ausdruck gebracht“. Murawski ergänzt: „Das Land wird sich im Aufsichtsrat der SWS AG nicht gegen die Interessen der Stadt stellen.“ Politische Interessen dürften die Wahrung der Geschäftsinteressen der SWS AG nicht beeinflussen.

Wie schon zuvor Umweltminister Franz Untersteller verweist auch Murawski auf die gesetzliche Entsorgungspflicht der Kreise. „Ich trete der an das Land herangetragenen Besorgnis, Landkreise könnten sich ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Beseitigung freigegebener Abfälle entziehen, wenn sie nur ausdauernd genug ihre Verweigerungshaltung zum Ausdruck brächten, klar entgegen.“

Gesundheitlich unbedenklich

Wie die Landesregierung nochmals betont, hält sie das Material für gesundheitlich unbedenklich. Murawski verweist auf ein Gespräch zwischen Umweltminister Franz Untersteller und Landesärtzekammer-Präsident Ulrich Clever im Januar 2017. Beide erklärten nach dem Gespräch: „Das geltende 10-Mikrosievert-Konzept gewährleistet den Schutz der Bürgerinnen und Bürger.“ Clever distanzierte sich damit von der Entschließung des Ärztetages vom November 2016, die sich gegen das geltende Verfahren zur Freimessung ausgesprochen hatte.

Im Kreis Ludwigsburg geht es um 3.350 Tonnen freigemessenen Bauschutt aus dem AKW. Für den Einbau des Materials kommen die Deponien ‚Am Froschgraben‘ in Schwieberdingen und ‚Burghof‘ in Vaihingen-Horrheim in Frage.

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