Neues Portal

Welche Vorhaben mit Umweltverträglichkeitsprüfung laufen aktuell in der Nähe? Welche Behörde ist zuständig und wie ist der aktuelle Stand? Das sind Fragen, auf die Bürger und Fachleute bislang erst nach längerer Suche eine Antwort bekommen haben. Das wird sich nun ändern.

Alle UVP-relevanten Projekte auf einen Blick


Den gesetzlichen Vorgaben aus Brüssel wird häufig mit Argwohn begegnet. „Noch mehr Bürokratie“ lautet ein oft geäußerter Vorwurf. Hinsichtlich der Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung, die von der EU getroffen worden, könnte der Einwand entkräftet werden. Denn basierend darauf wurde ein sogenanntes UVP-Portal entwickelt.

Auf diesem Portal werden alle Informationen zu UVP-pflichtigen Vorhaben aufgeführt. Ziel ist es, Informationen zu Projekten mit Umweltverträglichkeitsprüfung besser zugänglich für die Bürger zu machen. Darüber hinaus können die Behörden ihre Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission leichter erfüllen. Außerdem soll das Portal künftig als eine Art Wissensspeicher für das Fachpublikum dienen.

Unter www.uvp-portal.de sind die Vorhaben des Bundes gelistet, und unter www.uvp-verbund.de sind entsprechend die Vorhaben der Länder zu finden. Der Nutzer kann bei beiden Portalen per Karte sehen, wo das Projekt angesiedelt ist. Zudem erhält er Telefonnummer, E-Mail- und Webadresse der zuständigen Behörde. Ferner sind Daten zu Art und Dauer der Umweltverträglichkeitsprüfung, der UVP-Bericht sowie relevante Bescheide hinterlegt.

  • Im Länderportal sind 19 Kategorien angelegt, in denen die Projekte abgelegt werden. Momentan sind 130 Vorhaben in 13 Kategorien aufgeführt.
  • Darüber hinaus können Nutzer nach Art des Verfahrens fündig werden. Hier gibt es vier verschiedene Gruppen: Zulassungsverfahren (126), Raumordnungsverfahren (1), Linienbestimmung nach Bundesfernstraßengesetz oder Landesstraßenrecht (0) und Ausländische Vorhaben (6).
  • Außerdem können Projekte per Suchfenster oder Kartendarstellung aufgerufen werden.
  • Unterlagen zu den Verfahren und Vorhaben werden von der zuständigen Landesbehörde eingestellt – also je nach Bundesland von der Landesverwaltung, dem Regierungspräsidium oder den Kommunen.

Aktuell sind verschiedene Projekte im Länderportal eingetragen: vom Ausbau der Verbrennungskapazität in einer MVA über die Erweiterung einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle bis hin zum Antrag für eine neue Deponie. Daneben sind auch Anträge zum Bau und Betrieb eines Teststands für Triebwerke und Turbopumpen, der Ausbau von Landstraßen oder zur Stilllegung und zum Abbau eines Atomkraftwerks vermerkt.

Noch beteiligen sich nicht alle Bundesländer am Länderportal. Mit dabei sind unter anderem Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, und Berlin. Jüngst hat der Thüringer Landtag beschlossen, sich zu beteiligen.

Das sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung-Portal setzt Paragraf 20 des UVP-Gesetzes um, das es seit 1990 gibt. In dem Papier steht, dass die Öffentlichkeit durch ein zentrales Internetportal über sämtliche Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung von Bund und Ländern unterrichtet werden muss. Mit dem UVP-Gesetz wird die EU-Richtlinie 2014/52/EU in nationales Recht übertragen.

© 320°/bs | 29.05.2018

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