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Die Bundesregierung hat die Änderungsmaßgaben des Bundesrats für die Altölverordnung übernommen. Damit geht das Gesetzgebungsverfahren weiter. Nun ist der Bundestag am Zug.

Altölverordnung kommt in den Bundestag


Wie der Pressedienst des Bundestages mitteilt, hat die Bundesregierung dem Bundestag erneut die Änderung der Altölverordnung zur Zustimmung vorgelegt. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 15. Mai 2020 dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung mit Änderungsmaßgaben zugestimmt. Diese Maßgaben hat die Bundesregierung mit der Neuvorlage nach eigenen Angaben unverändert übernommen.

Die Altölverordnung dient insbesondere der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben des EU-Legislat

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