Verwertung von Altholz

Der Boom der Altholzkraftwerke ist zwar vorbei, aber ihr Beitrag zur Produktion von Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen ist nach wie vor beträchtlich. Experten fordern deshalb eine zeitnahe Anschlussförderung über das EEG. Sonst wäre der Fortbestand der Kraftwerke gefährdet.

Anlagenbetreiber fordern Planungssicherheit


In Deutschland werden jedes Jahr rund sechs Millionen Tonnen Altholz energetisch genutzt. Das Material landet in 90 Biomassekraftwerken und liefert jährlich circa 5.250 Gigawattstunden Strom. Zusätzlich produzieren viele Altholzheizkraftwerke in Kraft-Wärme-Kopplung Wärme. Etwa 50 Prozent des Nutzenergiebedarfs entfällt auf den Wärmemarkt.

Doch in fünf Jahren schon könnte mit der Verwertung im großen Stil Schluss sein. Denn die Bundesregierung will bis spätestens 2017 in Ausschreibungen die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien ermitteln. Die Einzelheiten dazu beschreibt die Bundesregierung in einem Eckpunktepapier mit dem Titel „ Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen“. Was in dem Papier jedoch fehlt, sind Regelungen für den weiteren Betrieb bestehender Anlagen. Genau das beunruhigt die Betreiber von Altholzheizkraftwerken.

Denn die meisten Anlagen wurden in der Boom-Phase ab 2005 errichtet, sind also Bestandsanlagen. Sollten Sie nicht berücksichtigt werden, würden viele der Anlagen ab dem Jahr 2021 aus der EEG-Förderung fallen. In der Folge rechnet der Bundesverband der Altholzaufbereiter und –verwerter (BAV) damit, dass Biomassekraftwerke bereits deutlich vor dem Ende der Förderdauer aus dem Markt gehen, weil Ersatzinvestitionen ohne wirtschaftliche Perspektive über den 20-jährigen Förderzeitraum nicht finanzierbar seien.

Wichtig sei daher „eine zeitnahe Anschlusslösung bereits im EEG 2016“, betonte Dieter Uffmann, Geschäftsführer des Brennstoffanbieters Biotherm Services bei einer Veranstaltung der Messe Recycling-Technik 2015 in Dortmund. Damit könne auch die Entsorgungssicherheit für Altholz gewährleistet werden. EEG-Vergütungssätze für Strom aus Altholz seien bereits seit dem Jahr 2000 nicht angepasst worden. Durchschnittlich liegt die Vergütung bei 10 Cent je Kilowattstunde.

„Wind- und Solaranlagen sind schon nach 15 Betriebsjahren am Ende ihrer Leistungsfähigkeit angelangt. Für Windenergieanlagen gab es im EEG 2012 einen Repowering-Bonus“, sagte Uffmann in Dortmund. Demgegenüber seien die wesentlichen Komponenten eines Altholz-Dampfkraftwerks wie Kessel, Turbine, Generator auf eine Lebensdauer von mindestens 40 Jahren ausgelegt. Sollte die aktuelle EEG-Förderung also tatsächlich gestoppt werden, wäre erst die Hälfte der Laufzeit ausgeschöpft.

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