Novelle KrWG

kostenpflichtig
Nach dem bvse weist auch der Stahlrecyclingverband BDSV die geplante Klagebefugnis der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zurück. Sie wäre eine ungerechtfertigte Maßnahme, die den gewerblichen Sammler belasten würde. Eine solche Klagebefugnis ist für die Novelle des KrWG vorgesehen.

Auch BDSV weist Klagebefugnis der Kommunen zurück


Konkret regelt der aktuelle Entwurf für die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, dass der öffentlich-rechtliche Entsorger (örE) gegen die zuständige Behörde klagen kann, um auf diese Weise das ordnungsgemäße Anzeigeverfahren für die gewerbliche Sammlung einzufordern. Geregelt ist dieser Anspruch in Paragraf 18 Abs. 8 des Entwurfs, wo es heißt: „Der von der gewerblichen Sammlung betroffene öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger hat einen Anspruch darauf, dass die für d

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