Entwurf der Bundesregierung

Der Umweltausschuss des Bundestags hat dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Nur bei einigen Punkten sieht er noch Nachbesserungsbedarf – unter anderem bei der Pfandrückerstattung für Fahrzeugbatterien.

Batteriegesetz: Umweltausschuss schlägt Änderungen vor


Der Umweltausschuss des Bundestages hat Ende September zum Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetzes“ Stellung genommen. Im Wesentlichen haben die Umweltpolitiker am Entwurf des Bundesregierung wenig auszusetzen. Nur an einigen Stellen wünschen sie klarstellende Änderungen.

Einer dieser Änderungsvorschläge betrifft die Pfandrückerstattung für Fahrzeugbatterien. Der Umweltausschuss fordert, dass die Pfandrückerstattung für Vertreiber, die Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbieten, verpflichtend wird. Im Entwurf der Bundesregierung ist dies noch als alternative Möglichkeit ausgestaltet. Dadurch werde für den Rechtsanwender und den Vollzug das Gewollte klargestellt, begründet der Ausschuss die gewünschte Änderung. Da ein Zuwiderhandeln damit ganz klar eine Ordnungswidrigkeit darstelle, könnten Vollzugsprobleme vermieden werden.

Eine weitere Empfehlung bezieht sich auf die Meldungen zur Berechnung der Recyclingeffizienzen von Recyclingverfahren. Da diese Meldungen auch für den Vollzug der Länder relevant sind, sollte in Zukunft das Umweltbundesamt deren nachrichtliche Übermittlung an die Bundesländer übernehmen.

Verkauf bereits in Verkehr gebrachter Geräte sicherstellen

Der Umweltausschuss des Bundestags möchte darüber hinaus sicherstellen, dass der Verkauf von bereits auf den Markt gebrachten Geräten mit Batterien und Akkumulatoren, deren Quecksilber- und Cadmium-Gehalte die Höchstkonzentrationen überschreiten, auch weiterhin möglich ist. Laut EU-Richtlinie dürfen ab dem 1. Oktober 2015 keine Batterien mehr verkauft werden, die mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber enthalten. Ab dem 1. Januar 2017 dürfen keine Gerätebatterien und –akkus mehr verkauft werden, die mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten und die für den Einsatz in schnurlosen Elektrowerkzeugen bestimmt sind. Durch die Einfügung des Wortes „erstmalig“ nach den beiden Datumsangaben wäre nach Ansicht des Ausschusses klargestellt, dass diese Verkehrsverbote nur für Geräte gelten, welche ab diesen Zeitpunkten tatsächlich erstmalig in Verkehr gebracht werden.

Mit ihrem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung das Batteriegesetz den EU-Vorgaben anpassen. So muss die im Jahr 2013 beschlossene Änderung der europäischen Batterierichtlinie noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Das hätte eigentlich schon bis zum 1. Juli dieses Jahres geschehen müssen. Nimmt der Bundestag die geänderte Fassung an, muss das Gesetz erneut dem Bundesrat vorgelegt werden. Vorausgesetzt, der Bundesrat billigt den Vorschlag, könnte das Gesetz wie geplant noch im November in Kraft treten.

 

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