Novelle des EEG

Die Zukunft der Altholzkraftwerke wird durch den Entwurf zur EEG-Novelle in Frage gestellt. Besonders kritisch dürfte die Phase zwischen 2020 und 2026 werden. Der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV) fordert deshalb einen dreistufigen Kompromissplan mit Übergangsfinanzierung.

BAV schlägt Übergangsregelung für EEG-Ausstieg vor


Sollte die EEG-Novelle so umgesetzt werden, wie es der Referentenentwurf vom 15. April vorsieht, dann könnte in den kommenden Jahren eine Altholzverbrennungskapazität von fast 4 Millionen Jahrestonnen wegbrechen, befürchtet der Altholzverband BAV. Denn bereits im Vorgängerpapier EEG 2014 ist festgelegt, dass Ende 2020 die ersten Altholzkraftwerke aus der Förderung ausscheiden. Die letzten Kraftwerke würden dann 2026 folgen. Ein Ersatzprogramm ist im Referentenentwurf zur EEG-Novelle 2016 nicht vorgesehen.

In der Phase zwischen 2020 und 2026 würden somit manche Kraftwerke noch gefördert, während andere aus der Förderung bereits ausgeschieden sind. Die Folge wären ungleiche Marktbedingungen für die Kraftwerksbetreiber. Aus diesem Grund schlägt der BAV ein Marktintegrationsmodell vor, das in die Novelle mitaufgenommen werden soll. Der Kernvorschlag: Alle Kraftwerke sollen bis Ende 2026 weiterhin gefördert werden – allerdings mit jährlich weniger Geld.

Dreistufenplan mit degressiver Förderung

Der BAV nennt sein Konzept „Dreistufenplan“. Demnach soll in der ersten Stufe bis Ende 2020 die EEG-Förderung normal weiterlaufen. In der zweiten Stufe soll dann das sogenannte Marktintegrationsmodell angewandt werden. In der dritten Stufe ab Ende 2026 – im so genannten Post-EEG-Zeitalter – könnten dann die Anlagen ohne Unterstützung betrieben werden.

Das Marktintegrationsmodell soll ab dem Zeitpunkt beginnen, an dem die ersten Anlagen die Förderung nicht mehr erhalten, also ab dem 1. Januar 2021. Es soll dann aber für alle Anlagen gelten. Also auch für die, die zu diesem Zeitpunkt noch eine Weile in den Genuss der Förderung gekommen wären.

Nach dem Modell des BAV ist die Übergangsförderung degressiv ausgestaltet, so dass sie jährlich sinken soll. Der Verband schlägt hier eine Kürzung um 3 Prozent pro Jahr vor. Diese Phase soll bis Ende 2026 gehen. Mit diesem Modell hätten alle Kraftwerksbetreiber eine berechenbare Planungsgrundlage für Anschlussinvestitionen, argumentiert der BAV. Damit könnten Anreize zur Marktanpassung gesetzt und Anlagenstilllegungen verhindert werden.

Nach 2026 sollen die Anlagen dann über marktgerechte Entsorgungserlöse, Energie und Marktpreisen und den Emissionshandel finanziert werden. Laut BAV gibt es derzeit rund 70 Altholzkraftwerke, die am Netz sind. Insgesamt haben diese Anlagen eine Verwertungskapazität von rund 6,5 Millionen Jahrestonnen Altholz. Im Jahr 2020 würden nach den bisherigen Plänen 11 Altholzkraftwerke aus der EEG-Förderungen fallen. Den Höhepunkt würde das Stufenszenario 2023 und 2024 erreichen – dann sind insgesamt 25 Altholzkraftwerke betroffen.

© 320°/ek | 04.05.2016

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