Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften

Das Europäische Parlament setzt sich für eine effektivere Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften ein - und bekommt dafür Unterstützung vom BDE. Notwendig seien präzisere Verfahrensregeln, erklärt der Verband.

BDE fordert mehr Durchschlagkraft


Die Forderung des Europäischen Parlaments, die Instrumente der EU-Kommission zur Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften zu verbessern und systematischer zu nutzen, stößt auf Unterstützung des BDE. Die EU-Parlamentarier wollen damit insbesondere das so genannte „EU-Pilot“-Verfahren aufwerten, mit dem sich Kommission und Mitgliedsstaaten abstimmen, um mögliche Verstöße gegen EU-Recht auszuräumen. Der BDE verspricht sich davon schnellere und transparente Verfahren, unter anderem dann, wenn es um ein Vertragsverletzungsverfahren geht.

So sollen die Beschwerdeführer eines Vertragsverletzungsverfahrens stärker beteiligt werden. Sie sollten die Stellungnahmen der Mitgliedsstaaten direkt erhalten, um die Kommission gegebenenfalls auf Unstimmigkeiten hinweisen zu können, fordert der Entsorgerverband. Daneben müssten die Verfahrensregeln präzisiert werden, um eine Entscheidung der Kommission nachvollziehen zu können. „Derzeit ist nicht immer transparent, wie die Kommission zu einer Entscheidung über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens kommt und welcher Zeitrahmen vorgesehen ist“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth.

Der Verband setzt sich zudem dafür ein, ein Vertragsverletzungsverfahren zu verkürzen, wenn bereits das informelle EU-Pilot-Verfahren zu dem Ergebnis kommt, dass ein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt. Zudem sollte geprüft werden, das Verfahren bereits auf nationale Gesetze im Entwurfsstadium auszuweiten, um von Seiten der Kommission frühzeitig auf mögliche Defizite hinweisen zu können.

Wie es seitens des BDE heißt, unterliegt der „EU-Pilot“ bislang der Verwaltungsautonomie der EU-Kommission und hat keinen Rechtsstatus. Daher sollen der Entschließung des Europäischen Parlaments zufolge die gesetzlichen Rechte und Pflichten von Beschwerdeführern und Kommission künftig klar festgelegt werden. Auch die Beschwerdeführer sollen möglichst intensiv beteiligt werden.

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