Recycling von Kunststofffolien

Der Streit zwischen der SGD Nord und Eu-Rec droht zu eskalieren: Der Trierer Aufbereiter von Plastikfolien soll seine Abluft ab sofort reinigen. Andernfalls werde der Recyclingbetrieb verboten.

Behörde droht Aufbereiter Eu-Rec mit Stilllegung


Im Trier Ortsteil Pfalzel herrscht dicke Luft: Seit vergangenem Herbst beklagen die Anwohner eine übermäßige Geruchsbelästigung von Seiten des nahe gelegenen Recyclingunternehmens Eu-Rec. Auf der Suche nach einer Lösung hat die zuständigen Kontrollbehörde, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) in Koblenz, angeordnet, dass eine Abluftreinigungsanlage inklusive Biofilter installiert werden muss. Doch das dauert offenbar noch ein wenig. Deshalb muss nun eine Zwischenlösung gefunden werden.

„Innerhalb der nächsten Tage wird das Unternehmen freiwillig ein Geruchsvernichtungssystem in den Abluftstrom der Anlage integrieren“, teilte die SGD Nord auf Anfrage mit. Das Unternehmen habe die Bereitschaft zur Mitarbeit signalisiert. Mit dem System soll eine wirksame Verminderung der Geruchsemissionen erreicht werden. Ob tatsächlich eine Verbesserung eintritt, wird laut SGD Nord ein Sachverständiger zwei Wochen nach Inbetriebnahme überprüfen. Sollte die Zwischenlösung nicht von Erfolg gekrönt sein, „ist die Verarbeitung von Folien aus der Sammlung des Gelben Sacks bis zum Abschluss der Nachrüstungsarbeiten verboten“.

Die Recyclingfirma Eu-Rec bereitet im Trierer Hafen nach eigenen Angaben jährlich circa 24.000 Tonnen Folien aus Sammlungen der Dualen Systeme zu Regranulat auf. Dafür müssen sie von organischen Resten befreit werden. Das geschieht durch Erwärmen und Waschen. Messungen im Auftrag der SGD Nord hatten bei diesem Prozess sehr hohe Geruchsemissionen festgestellt. Demnach soll die Geruchsstoffkonzentration in der Abluft unmittelbar am Kamin den zulässigen Grenzwert von 500 Geruchseinheiten pro Kubikmeter um das Vierfache überstiegen haben. Aufgrund der Ergebnisse verordnete die SGD Nord, dass eine Abluftreinigungsanlage installiert werden muss. Der Kamin, über den bisher die Abluft abgeleitet wurde, darf nicht mehr genutzt werden.

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