Entsorgung von Verpackungsabfällen

Mit der Novelle der Verpackungsverordnung werde der Mengenrückgang bei den dualen Mengen beseitigt, versprachen die dualen Systeme der Politik. Nun ist die Novelle da, aber die Mengen drohen wieder zu verschwinden. Dieses Mal durch eine Umdefinition.

BellandVision warnt vor erneutem Mengenschwund


Die dualen Systeme könnten erneut in die Situation geraten, dass sie über zu wenig duale Lizenzmengen verfügen. Anlass zur Befürchtung geben Hinweise, dass Systembetreiber derzeit Gutachten erstellen lassen, um zu prüfen, welche Mengen an Gewerbeverpackungen in bestimmten Produktbereichen wie Lebensmittel oder Kosmetik pauschal abziehbar sind. Diese Mengen würden dann der eigentlichen Lizenzierungsmenge entzogen, warnt das duale System BellandVision.

Deshalb müssten solche Praktiken bereits im Keim erstickt werden, fordert der Systembetreiber in einem Schreiben an die zuständigen Ministerien der Länder. Sonst könnte ein Wettlauf um immer höhere Abzugsquoten beginnen. „Wenn einmal gestartet, verfügen die Prüfbehörden vielfach über keine ausreichenden Instrumente, die einer derartigen Entwicklung kurzfristig Einhalt gebieten können“, warnt BellandVision. Letztendlich könnte das Umdefinieren der Verpackungen einen ähnlichen Mengenschwund nach sich ziehen wie die Entwicklung aufgrund von Branchenlösungen und Eigenrücknahme seit dem 4. Quartal 2013. Diese Entwicklung hatte die dualen Systeme an den Rand des finanziellen Zusammenbruchs geführt.

Auch ohne Wissen des Kunden

Attraktiv ist das Umdefinieren von Verkaufsverpackungen zu Gewerbe- oder Transportverpackungen deshalb, weil die Entsorgung von Gewerbe- oder Transportverpackungen kostengünstiger ist als die Lizenzierung als duale Menge. Mit einem pauschalen „Wegdefinieren“ von Verkaufsverpackungen können Systembetreiber folglich den Inverkehrbringern von Verpackungen ein kostengünstigeres Angebot machen. Das ist insbesondere in der aktuellen Phase der Akquise von Neuverträgen von Vorteil.

Allerdings sieht BellandVision die Gefahr, dass der pauschale Abzug auch ohne Wissen der Kunden geschieht. Der Systembetreiber hat deshalb vor einigen Wochen schon alle Lizenznehmer aufgefordert, ihrem Vertragspartner auf Seiten der dualen Systeme ein Schriftstück vorzulegen, in dem das jeweilige duale System die Lizenzierung der gemeldeten Mengen zu 100 Prozent garantiert. Außerdem wird darin festgehalten, dass es sich bei den gemeldeten Mengen vollständig um Verkaufsverpackungen handelt, die an den privaten Endverbraucher abgegeben werden.

„Wir sind der festen Auffassung, dass auch die Abzüge von Gewerbeverpackungen und andere Abzüge von Erstinverkehrbringern im Einzelnen nachzuweisen sind und pauschale Abzüge auf keinen Fall akzeptiert werden dürfen“, betont BellandVision. Wichtig sei nun ein rasches Gegensteuern, um nicht das Risiko einer erneuten Schieflage der dualen Systeme in Kauf zu nehmen.

Bei diesem Thema auf das geplante Wertstoffgesetz zu setzen, hält der Systembetreiber für wenig erfolgversprechend. Der Weg zu einem Wertstoffgesetz sei noch nicht absehbar, so BellandVision, wichtiger sei es vielmehr, dass die Länder und Vollzugsbehörden dem möglichen dualen Mengenschwund kurzfristig einen Riegel vorschieben. Auch beim Handelsverband und Markenverband werde der Systembetreiber um Unterstützung werben.

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