Novelle des Vergabegesetzes

Wer künftig in Berlin einen öffentlichen Auftrag gewinnen will, muss mit einem höheren Mindestlohn kalkulieren: Der Wirtschaftssenat will dafür das Berliner Vergabegesetz novellieren. Und zugleich auch Kriterien zur Frauenförderung sowie ökologische Vorgaben festschreiben.

Berlin plant höheren Vergabe-Mindestlohn


Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) plant eine Erhöhung des Mindestlohns, den Unternehmen ihren Beschäftigten als Voraussetzung für Aufträge des Landes zahlen müssen. „Wir wollen die Menschen am Wirtschaftswachstum teilhaben lassen“, sagte sie der Tageszeitung Neues Deutschland (Mittwoch).

Die Senatorin will sich dazu an den Eingangsstufen des Öffentlichen Dienstes orientieren. „Daraus ergibt sich ein Korridor zwischen 10,50 und 11,30 Euro, den wir als Vergabemindestlohn im Gesetz festlegen wollen“, erklärt Pop. Bislang beträgt der Mindestlohn in Berlin 9,00 Euro.

Pop arbeitet den Angaben zufolge derzeit an einer Vorlage für eine Novellierung des Berliner Vergabegesetzes, parallel laufen Gespräche in der rot-rot-grünen Koalition. Künftig sollen im Gesetz neben sozialen Kriterien für die Auftragsvergabe wie der Mindestlohn auch Kriterien zur Frauenförderung und ökologische Vorgaben festgeschrieben werden. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag verankert.

 

© 320°/dpa | 06.11.2018

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