Erst energetische, dann stoffliche Verwertung

In der geplanten neuen Bioabfallverordnung sollen die verschiedenen Verwertungsmöglichkeiten von Bioabfällen einbezogen werden. Geprüft wird auch die Vorgabe einer Kaskadennutzung. Das bestätigt das BMUB in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion.

Bioabfälle: BMUB prüft Regelung für Kaskadennutzung


In der Antwort des Bundesumweltministeriums (BMUB) heißt es, dass die neue Bioabfallverordnung die verschiedenen Verwertungsmöglichkeiten von Bioabfällen einbeziehen soll. Dazu zähle die Erzeugung von Energieträgern (Biogas, Biokraftstoff), die Herstellung von Dünge- und Kompostverbesserungsmitteln (Gärrückstand, Kompost, bioabfallhaltige Gemische) sowie die energetische Nutzung beispielsweise holziger Bioabfälle. Dabei soll auch eine Abgrenzung zum Düngerecht vorgenommen werden, um inhaltsgleiche Doppelregelungen zu vermeiden.

Zudem will das BMUB prüfen, ob stoffstromspezifische Anforderungen an die Hochwertigkeit der Verwertung einschließlich möglicher Kaskadennutzungen einbezogen werden können. Als Beispiel nennt das Ministerium die Vergärung zur Biogasgewinnung und Kompostierung der Gärrückstände zur bodenbezogenen Verwertung. Schließlich sollen die Anforderungen an privatwirtschaftliche Qualitätssicherungssysteme konkretisiert werden. Weil dadurch die abfallrechtliche Überwachung entlastet wird, sollen „Privilegierungen“ insbesondere bei den Nachweis- und Dokumentationspflichten gelten.

Maximales Erfassungspotenzial von 9,1 Millionen Tonnen

In der Antwort nimmt das BMUB auch Stellung zu zahlreichen Fragen hinsichtlich der getrennten Sammlung von Bioabfällen und deren Verwertung. Demnach werden in Deutschland im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung mehr als 100 Kilogramm Bio- und Grünabfall pro Einwohner getrennt erfasst. Das entspricht einem Gesamtaufkommen von rund 9 Millionen Tonnen. Daneben werden zusätzlich etwa 3 Millionen Tonnen Bioabfälle aus dem gewerblichen Bereich der Bioabfallbehandlung in Kompostierungs- und Vergärungsanlagen zugeführt.

Direkt über die Biotonne wurden im Jahr 2010 rund 4,2 Millionen Tonnen Bioabfall gesammelt. Der durchschnittliche Anschlussgrad betrug den Angaben zufolge 52 Prozent. Bei einem Anschlussgrad von 70 Prozent würde das nutzbare Potenzial bei etwa 6,4 Millionen Tonnen liegen, rechnet das Ministerium vor. Bei einem 100-prozentigen Anschluss könnten rund 9,1 Millionen Tonnen erfasst werden. Das Potenzial der zusätzlich getrennt sammelbaren Bioabfälle liegt somit zwischen 2 und 5 Millionen Tonnen.

Eigenkompostierung befreit nicht von der Pflicht

Wie das BMUB nochmals klarstellt, ist es Aufgabe der Länder und der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sicherzustellen, dass die Vorgaben zur Getrennterfassung auch umgesetzt werden. Ausnahmen sind zwar möglich, sofern die Getrennterfassung wirtschaftlich oder technisch nicht zumutbar ist. Doch die Grenzen dafür sind eng gefasst. Eine signifikante Gebührensteigerung als Folge der eingeführten Getrennterfassung beispielsweise sei kein hinreichender Grund, auf die getrennte Bioabfallsammlung zu verzichten, heißt es in der Antwort.

Wenig Spielraum lässt auch die Prüfung der technischen Zumutbarkeit. Ein Anlass zur Prüfung der technischen Möglichkeit könnte beispielsweise dann bestehen, wenn im Fall einer äußerst engen Altstadtbebauung der nötige Platz für eine Biotonne nicht vorhanden ist. Dabei sei aber zu berücksichtigen, dass in solchen Gebieten vor allem Nahrungs- und Küchenabfälle und kaum Grünabfälle anfallen. Insofern wäre dann zu prüfen, ob alternative Getrenntsammlungssysteme möglich sind, wie etwas Bioabfallsäcke oder –beutel, erklärt das BMUB.

Wie es in der Antwort weiter heißt, besteht auch bei Eigenkompostierung häuslicher Abfälle die grundsätzliche Pflicht zur Getrennthaltung der Bioabfälle. Daran ändert auch eine „hohe“ Eigenverwertung nichts. Auch dann ist die EU-rechtliche Vorgabe zur Förderung der getrennten Sammlug und Verwertung zu beachten.

Länder sind in der Pflicht

Deutlich wird nochmal, dass bislang in 76 von insgesamt 402 Kommunen noch keine Biotonne angeboten wird. Das entspricht umgerechnet einer Zahl von 10,8 Millionen Einwohnern. Außerdem wird in 39 Kommunen die Biotonne nur in Teilgebieten angeboten, der Anschlussgrad dort betrage 30 Prozent.

Aus Sicht der Grünen-Bundestagsfraktion sind deshalb nun die Länder in der Pflicht. „Die Länder müssen jetzt sicherstellen, dass die neue gesetzliche Vorgabe, überall eine Bioabfalltonne einzuführen, auch bis zum Stichtag 1.1.2015 umgesetzt wird“, fordert Peter Meiwald, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion, in Reaktion auf die Antworten des BMUB.

Dass sich die Getrennterfassung unter ökologischen Aspekten lohnt, liegt auf der Hand: Die Komposte und Vergärungsrückstände aus getrennt erfassten Bioabfälle lassen sich nutzen, um den Humusgehalt der Böden zu stabilisieren oder zu verbessern, wie auch das BMUB betont. Komposte und kompostierte Gärrückstände sind außerdem sehr gut zur Substitution von Torf geeignet. Die in Bioabfällen enthaltenen Pflanzennährstoffe können zudem Düngemittel aus Primärrohstoffe substituieren.

Aber auch die Energieausbeute könnte deutlich gesteigert werden. Im Jahr 2012 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes insgesamt 5,39 Millionen Tonnen oder 36 Prozent der Bioabfälle den Biogas- und Vergärungsanlagen zugeführt. Die Nettoenergieausbeute aus Vergärung liegt laut BMUB bei 250 bis 300 GWh/a für Strom wie auch für Wärme. Schöpft man hingegen das Gesamtpotenzial durch Vergärung aus, könnte die Energieausbeute bei 1.772 GWH/a Strom und 1.556 GWh/a Wärme liegen.

Schließlich könnte sich die Getrennterfassung auch beschäftigungspolitisch lohnen. Bei einer zusätzlichen Erfassung von 2 bis 5 Millionen Tonnen könnten zusätzlich 1.800 bis 4.500 Menschen eine Beschäftigung finden, so das BMUB.

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