Kompromissvorschlag zur EU-Biokraftstoffpolitik

Dem Vernehmen nach haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf einen Kompromissvorschlag zur künftigen EU-Biokraftstoffpolitik verständigt. Davon betroffen wäre auch der Anteil an Biokraftstoffen aus Abfall und Reststoffen.

Bioethanolwirtschaft beklagt faulen Kompromiss


Nach Informationen des Bundesverbands der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) haben sich die EU-Mitgliedstaaten am 28. Mai auf einen Kompromissvorschlag der griechischen Ratspräsidentschaft zur künftigen EU-Biokraftstoffpolitik verständigt. Demnach würde für Biokraftstoffe aus Abfall und Reststoffen ein Anteil von 0,5 Prozent vorgeschrieben. Darüber hinaus würden derartige Biokraftstoffe auf den Mindestanteil von 10 Prozent erneuerbarer Energien im Verkehr doppelt angerechnet.

Für den BDBe ist dieser Kompromiss jedoch nur eine „unbrauchbare Vorentscheidung“ für die am 13. Juni geplante Beratung des EU-Rates für Energie. Aus Sicht des Verbands wäre ein Mindestanteil von 1 Prozent notwendig, um innovative sowie derzeit noch kostenträchtige Technologien zu fördern. Der Mindestanteil sollte verpflichtend für alle EU-Mitgliedstaaten sein. Außerdem spricht sich der BDBe weiterhin gegen einen „Bilanzierungstrick mit doppelter Anrechnung“ aus, der dem Klimaschutz nicht nütze.

Der BDBe kritisiert, dass auch in der nun bekannt gewordenen Vorentscheidung eine Berichterstattung über Effekte indirekter Landnutzungsänderungen durch Biokraftstoffherstellung nicht verhindert wurde. Denn weder für eine Berichterstattung noch für eine gesetzliche Regelung bestehe eine ausreichend abgesicherte wissenschaftliche Basis. Die im November 2013 veröffentlichte Studie „Biokraftstoffe in der EU und indirekte Landnutzungsänderungen“ habe die Mängel der noch jungen Grundlagenforschung aufgezeigt, betont der Verband. „Offenbar verlässt sich auch die EU-Kommission inzwischen nicht mehr auf die vorliegenden Modellstudien, denn sie hat einen neuen Forschungsauftrag für die Modellierung der zu untersuchenden Effekte erteilt.“ Mit den ersten Ergebnissen aus diesem „Globiom“-Modell werde erst im Frühjahr 2015 gerechnet.

„Die EU-Ministerräte für Energie um Umwelt sollten die sinnlose Berichterstattung über indirekte Landnutzungsänderungen ablehnen und die EU-Kommission verpflichten, eine gesetzliche Methodik zur Ermittlung der Effekte indirekter Landnutzungsänderungen in Drittstaaten vorzulegen“, erklärte Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe. Bei europäischen Biokraftstoffen aus heimischen Rohstoffen seien solche Landnutzungsänderungen wie Waldrodungen nicht nur ausgeschlossen, sondern auch gesetzlich verboten. Ferner sollte der Kompromissvorschlag eine Perspektive für die Zeit nach 2020 enthalten, die bisher völlig vernachlässigt werde.

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