Fehlender Vollzug

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Gewerbeabfallverordnung macht sich beim bvse Ernüchterung breit. Die Verordnung habe weder zu mehr Recycling geführt noch werde kontrolliert, ob die Abfälle direkt in Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden. Für die Zukunft ist der Verband skeptisch.

„Bisher wirkt die Gewerbeabfall-Verordnung nicht“


Die erste Bilanz des Entsorgerverbands bvse zur novellierten Gewerbeabfallverordnung fällt ernüchternd aus. „Bisher wirkt die Gewerbeabfallverordnung nicht. Das Recycling gewerblicher Abfälle hat durch die Verordnungsnovelle noch keinen neuen Impuls erhalten“, stellt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock fest.

Der bvse erinnert daran, dass die neue Verordnung für den Abfallerzeuger vorschreibt, seine Abfälle getrennt zu halten. Bei gewerblichen Anfallstellen, wo dies nicht ohne weiteres möglich oder sinnvoll ist und Abfallgemische entstehen, soll durch Sortierung auf geeigneten Anlagen dafür Sorge getragen werden, dass recyclingfähiges Material abgetrennt und dann der stofflichen Verwertung zugeführt wird. Über beide Schienen soll das Recycling gewerblicher Abfälle gestärkt werden.

Doch bislang ist davon offenbar wenig zu spüren. Der bvse geht davon aus, dass der Grund vor allem bei den Abfallerzeugern zu suchen ist, weil dort die Getrennthaltung der Abfälle vielfach nicht durchgeführt werde. Der Verband befürchtet, dass viele Abfallerzeuger ihre Abfälle direkt in den Müllverbrennungsanlagen verbrennen lassen.

Recyclingquote für Sortieranlagen wirkt kontraproduktiv

„Es hatte schon seinen Grund, dass wir im Rahmen der Beratungen zur Gewerbeabfallverordnung den Vorschlag gemacht haben, dass Kontrollen des Vollzugs bei den Müllverbrennungsanlagen stattfinden“, so Rehbock. „Es ist deutlich einfacher, in rund 60 Müllverbrennungsanlagen in Deutschland Kontrollen durchzuführen, als in hunderttausenden gewerblichen Anfallstellen. Die bisher unzureichenden Vollzugsmaßnahmen bei den Abfallerzeugern zeigen, dass dieses Problem in der Praxis voll durchschlägt.“

Für die Zukunft ist der bvse skeptisch, dass sich die Getrennthaltung bessern wird. Denn ab Januar 2019 müssen Sortieranlagen eine Recyclingquote von 30 Prozent erfüllen. Dadurch werde das Getrennthaltungsgebot und damit die stoffliche Verwertung geschwächt. Denn die Vorbehandlungsanlagen würden geradezu gezwungen, ihre Kunden zu weniger Getrennthaltung und mehr Gemischtsammlung aufzufordern, um die zu hohe Recyclingquote erreichen zu können.

Kritisch sieht der Verband auch den Umstand, dass die LAGA-Vollzugshilfe zur Gewerbeabfallverordnung bislang nur als Entwurf vorliegt. Dies sei zu wenig, um einen möglichst einheitlichen Vollzug in Deutschland sicherzustellen. Außerdem bemängelt der bvse, dass der Entwurf an mehreren Stellen davon ausgehe, dass Abfallgemische, die die Vorgaben nach Paragraf 4 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 der Verordnung nicht erfüllen, dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen sind. Eine solche Regelung sei nicht zulässig. Denn dafür gebe es keine rechtliche Grundlage.

 

© 320° | 06.09.2018

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