Entwurf für Verpackungsgesetz

Die Kommunen sollen in eigener Regie entscheiden können, ob Verpackungsabfälle und andere Wertstoffe gemeinsam in einer Wertstofftonne gesammelt werden, betont das Bundesumweltministerium. Am vergangenen Freitag hat das Ministerium den Entwurf des neuen Verpackungsgesetzes veröffentlicht.

BMUB: Über Wertstofftonne entscheiden die Kommunen


Hauptziel des Gesetzes sei es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln, betont das Bundesumweltministerium (BMUB). Verpackungshersteller sollen stärker dazu angehalten werden, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu berücksichtigen. Die getrennte Sammlung von Abfällen soll darüber hinaus noch effizienter und einfacher werden.

Nachdem eine Einigung mit den Ländern auf das ursprünglich geplante Wertstoffgesetz nicht möglich war, konzentriert sich das Verpackungsgesetz auf die erforderliche ökologische Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung, heißt es seitens des Ministeriums. In den kommenden Wochen können die Verbände zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen.

„Mit dem Verpackungsgesetz haben wir einen tragfähigen Kompromiss gefunden“, erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. „Wir wollen deutlich mehr Haushaltsabfälle recyceln und unnötige Abfälle vermeiden. Dazu erhöhen wir die Recyclingquoten, zum Beispiel für Kunststoffe. Die Lizenzentgelte der dualen Systeme werden an Nachhaltigkeitskriterien gebunden. Über die Einführung von Wertstofftonnen soll nun vor Ort in den Städten und Gemeinden entschieden werden.“

Gemeinsame Erfassung wird erleichtert

Laut BMUB wird die gemeinsame Erfassung von Verpackungs- und von anderen Abfällen aus Kunststoff und Metall durch das Verpackungsgesetz weiter erleichtert und gefördert. Die von den Koalitionsfraktionen und dem Bundesumweltministerium ursprünglich vorgesehene Erweiterung der Produktverantwortung auf die sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie Spielzeuge, Bratpfannen oder andere Haushaltswaren, sei nicht konsensfähig gewesen. „Nach dem Verpackungsgesetz kann nunmehr die Kommune entscheiden, ob sie mit den dualen Systemen vereinbart, diese Abfälle mit zu erfassen“, so das BMUB.

Zahlreiche Kommunen in Deutschland hätten die Wertstofftonne bereits gemeinsam mit den dualen Systemen eingeführt und damit Erfahrungen gesammelt. Mit dem neuen Verpackungsgesetz werde die dauerhafte Einführung solcher Wertstofftonnen gefördert.

Wie die Sammlung vor Ort durchgeführt wird, bestimmen laut BMUB die Kommunen. Sie entscheiden zum Beispiel darüber, ob in Tonnen oder in Säcken gesammelt sowie wann und wie oft abgeholt wird. Damit könnten Restmüll- und Wertstoffsammlung optimal aufeinander abgestimmt werden.

Höhere Recyclingquoten

Das Gesetz schreibt zudem deutlich höhere Recyclingquoten für Verpackungen vor, die in den dualen Systemen lizenziert und erfasst werden. Bei den Lizenzentgelten muss außerdem die Recyclingfähigkeit stärker berücksichtigt werden.

Die Abfallentsorgung wird weiterhin im Wettbewerb erfolgen, betont das Ministerium. Das werde auch zukünftig für Effizienz und – im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher – für niedrige Kosten sorgen. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, wird eine Zentrale Stelle eingerichtet, die die produktverantwortlichen Hersteller und Vertreiber finanzieren. Sie dient als Registrierungs- und Standardisierungsstelle.

In den kommenden Wochen werden die Verbände zu dem Gesetzentwurf angehört. Danach will die Bundesumweltministerin den Gesetzentwurf dem Bundeskabinett vorlegen. Nach der Entscheidung des Kabinetts kann er dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet werden.

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