Ringen um Wertstoffgesetz

Die kommunalen Interessenvertreter sind ihrem Ziel einen Schritt näher gekommen. Der Umweltausschuss im Bundesrat hat heute einem Entschließungsantrag zugestimmt, der die kommunale Sammelverantwortung für Wertstoffe aus privaten Haushalten vorsieht.

BR-Umweltausschuss stimmt kommunalen Änderungswünschen zu


Im Streit um das geplante Wertstoffgesetz haben die kommunalen Interessenvertreter heute einen Teilsieg errungen. Nach Informationen von 320° haben die Politiker im Umweltausschuss des Bundesrats dem Ende vergangenen Jahres eingebrachten Entschließungsantrag zugestimmt. Der Antrag sieht vor, das Wertstoffgesetz so umzuschreiben, dass statt der Dualen Systeme die Kommunen die Organisationsverantwortung für die Sammlung von Wertstoffen aus privaten Haushalten tragen.

Der Antrag wurde von den Länderregierungen Baden-Württembergs, Nordrhein-Westfalens und Schleswig-Holsteins gemeinsam formuliert. Neben der kommunalen Sammelverantwortung soll unter anderem die Sortierung und Verwertung in zentralisierter Form ausgeschrieben werden sowie Papier, Pappe und Karton aus der Systematik der Finanzierungsverantwortung herausgenommen werden. In weiteren Punkten wird gefordert, die Produkt- und Finanzverantwortung der Hersteller sicherzustellen und dafür das Lizenzentgelt nach ökologischen Kriterien zu staffeln. Außerdem soll eine Zentrale Stelle mit hoheitlichen Befugnissen eingerichtet werden, was laut Papier die Abschaffung der Dualen System möglich macht.

In zwei letzten Punkten wird in dem Entschließungsantrag gefordert, dass geprüft werden solle, ob die Regelungen des Wertstoffgesetzes auch für die gewerblichen Abfälle gelten könnten und dass der Staus quo im Verhältnis zu gewerblichen Sammlungen beibehalten werden soll. Hier verweist der Entschließungsantrag auf die Klärung der Streitfälle durch die Verwaltungsgerichtbarkeit. Der Umweltausschuss habe den Forderungen in allen Punkten zugestimmt, heißt es.

Nach dem Umweltausschuss müssen sich nun noch die Bundesratsausschüsse für Inneres und Wirtschaft mit dem Antrag beschäftigen. Beide tagen am kommenden Donnerstag (14. Januar). Anschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst und die daraus entstehenden Empfehlungen an den Bundesrat weitergeleitet. Dieser hat den Entschließungsantrag wieder am 29. Januar auf der Agenda.

Stimmt das Plenum der Länderkammer dem Antrag in einem oder mehreren Punkten zu, wird er an die Bundesregierung weitergeleitet. Es läge dann an ihr zu entscheiden, ob sie an ihrem Arbeitsentwurf und damit an den Dualen System festhält oder die geplanten Regelungen umformuliert.

© 320°/ek | 12.01.2016

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