Rücknahmepflicht des Handels

Die im neuen ElektroG geplante Rücknahme der Elektrokleingeräte im Handel wird höchst unterschiedlich bewertet. Für die einen ist es der beste Weg, andere warnen mit Nachdruck vor den Folgen.

Bürokratiemonster oder Quotenbringer?


Die wesentliche Frage ist: Lohnt sich der Aufwand, den die kleinen Händler betreiben müssen? Und vor allem: Schlägt sich das auch in deutlich höheren Sammelquoten nieder? Glaubt man dem Handel und dem Kommunalverband VKU, dann ist zumindest Skepsis angebracht.

Der VKU bezweifelt nämlich, dass die Verbraucher beim Kauf eines neuen Geräts ihr Altgerät ins Geschäft mitnehmen werden. Dieses Verhalten entspreche nicht mehr den heutigen Verbrauchergewohnheiten, weil zum einen viele Käufe über das Internet getätigt würden, zum anderen es nicht üblich sei, beim Shopping die zu entsorgenden Altgeräte mit sich herumzutragen. Auch für die Regelungen zur 0:1-Rücknahme, also der Rücknahmepflicht ohne Neukauf, hat der Kommunalverband eher Spott übrig. Diese Rücknahmepflicht gilt grundsätzlich unter der Bedingung, dass das zurückzugebende Altgerät kleiner als 25 Zentimeter ist und die Verkaufsfläche von Elektronikgeräten des jeweiligen Händlers mehr als 400 Quadratmeter beträgt. Diese Beschränkungen seien „weder bürgerfreundlich noch praxisgerecht“. „Dem Bürger wird nur schwer zu vermitteln sein, dass er im Zweifel sein Altgerät abmessen und sich erkundigen muss, ob das von ihm bevorzugte Elektrofachgeschäft der Rücknahmeverpflichtung unterliegt.“

Der VKU sieht deshalb die Erfassung durch den Handel äußerst skeptisch. Er sieht die Gefahr, dass dadurch ein „komplexes Parallelsystem“ entsteht. Wie komplex das System werden könnte, hat die Stiftung ear bereits versucht, in Zahlen zu fassen. Nach ihren Schätzungen würde eine Erfassung über den Handel zu bundesweit 15.000 bis 45.000 neuen Sammelstellen mit einer ebenso großen Anzahl Meldepflichtiger führen.

Wer kontrolliert die Vorschriften?

„An der Warnung des VKU ist etwas dran“, findet Jochen Stepp, Geschäftsführer des Dienstleisters für die Produktverantwortung take-e-way. „Die behördliche Überwachung funktioniert schon zurzeit so gut wie gar nicht und wird durch diese Zersplitterung noch uneffektiver werden. Daher werden größere Mengen in grauen und schwarzen Kanälen verschwinden.“ Diese Sorge teilt auch der BDE: „Bereits heute existieren Lücken in der Mengenmeldung bei den über den Handel zurückgegebenen Elektroaltgeräten. Vor diesem Hintergrund ist nicht auszuschließen, dass Mengen durch etwaige Schlupflöcher verschwinden, wenn nicht die Bedingungen für Annahme und Weitergabe von EAG genau definiert werden und Fehlentwicklungen – in welcher Form auch immer – sanktioniert werden können“, sagt Verbandsgeschäftsführer Andreas Bruckschen. bvse-Referent Andreas Habel fordert deshalb auch, dass dieselben Spielregeln gelten sollten wie bei der Selbstvermarktung der Kommunen. „Denn auch hier muss gelten, dass lediglich nach ElektroG zertifizierte Betriebe mit der Verwertung beauftragt werden dürfen.“

Doch die Frage bleibt, wer solche Vorschriften kontrollieren wird. An eine effektive Überwachung durch die zuständigen Behörden glaubt take-e-way-Geschäftsführer Stepp nicht. „Diese wird unserer Erfahrung nach nicht stattfinden.“ Auch im Hinblick auf das geplante Monitoring hat Stepp Zweifel: „Die Abläufe sind so kompliziert, dass es nach unserer Erfahrung zu chaotischen Meldungen führen wird.“

Die Pflichten, die eine Rücknahmepflicht generell mit sich bringt, könnten also viele kleine Händler vor große Probleme stellen. Das gilt für vor allem für die 1:1-Rücknahme, die anders als die 0:1-Rücknahme ausnahmslos alle Händler trifft. „Selbst ein kleiner Tante-Emma-Laden muss Kleingeräte zurücknehmen, wenn ein neues Gerät gekauft wird. Diesen Geschäften fehlt ein Lager, es fehlen die Logistik und das Personal“, schildert Stephan Rabl, Umweltreferent beim Handelsverband Deutschland (HDE), die drohenden Probleme. „Kleinere Läden werden im Umgang mit dem Sammelgut vor massive Schwierigkeiten gestellt.“

Hinzu kommt, dass aus Rabls Sicht bei kleinen Händlern „nur wenig Masse“ zu holen ist. Auch beim größeren Fachhandel, der auch zur 0:1-Rücknahme verpflichtet ist, sieht er nur eine „minimale Erhöhung der Sammelquote“. Denn Elektroaltgeräte würden bereits freiwillig vom Handel zurückgenommen. Die Flächendeckung bei den Händlern mit einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern liegt laut einer Umfrage des HDE bei 80 Prozent. „Die freiwillige Rücknahme ist schon heute gelebte Praxis.“

Gefahrgut-Vorschriften machen Rücknahme nahezu unmöglich

Weitere Probleme kommen von ganz anderer Seite. So warnt der Verband take-e-way nicht nur vor einem bürokratischen Monster, sondern auch vor den bestehenden Gefahrgut-Vorschriften. Diese betreffen vor allem die in Elektroaltgeräten befindlichen Batterien. Denn hier kommt die Sondervorschrift 636 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (nach der französischen Schreibweise ADR abgekürzt) zum Tragen.

Demnach gilt bis 31. Dezember 2014 eine Übergangsregel, nach der unbeschädigte Lithium-Zellen und Batterien, die in Geräten verbaut sind, ohne Verpackung abtransportiert werden dürfen. Ab dem 1. Januar 2015 gilt diese Regelung aber nicht mehr, so dass nach dem heutigen Stand die Geräte zwar gesammelt, aber nicht abgefahren werden dürfen. Dies liege daran, dass eine Unterscheidung zwischen normalen und Lithium-Batterien für den Endverbraucher nicht möglich sei, schildert take-e-way.

Doch bei aller Kritik gibt es auch positive Stimmen. Vor allem der bvse bewertet die Rücknahme durch den Handel positiv. „Gerade bei schadstofffreien unproblematischen Kleingeräten ist es äußerst sinnvoll, den Handel einzubinden, denn dieser Weg ist dem Verbraucher bekannt“, sagt bvse-Referent Habel. Auch BDE-Geschäftsführer Bruckschen ist davon überzeugt, dass die Vielzahl neuer Rückgabestellen zu höheren Sammelquoten führen wird. „Der Anteil an Elektrokleingeräten im Restabfall ist mit geschätzten ein bis zwei Kilogramm pro Einwohner und Jahr dramatisch hoch. Angesichts dessen ist die heutige Erfassungssituation von im Wesentlichen Bringsystemen offensichtlich untauglich.“

HDE-Vertreter Rabl dagegen würde sich wünschen, dass der betreffende Passus im Referentenentwurf noch geändert wird und es bei der freiwilligen Rücknahme bleibt. Er glaube nicht so recht an einen Erfolg, sagt er, „aber wir werden weiter dafür arbeiten“.

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