Langfristige Regeln

Die Bundesregierung hat heute der Verordnung für POP-haltige Abfälle zugestimmt. Die Verordnung sieht langfristige Regeln für die Entsorgung vor. Stimmt der Bundesrat zu, könnte die Verordnung im Sommer in Kraft treten.

Bundeskabinett verabschiedet Verordnung für HBCD-Abfälle


Das Bundeskabinett hat heute eine Verordnung beschlossen, die den Umgang mit Abfällen regelt, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten. Das betrifft zurzeit vor allem Dämmplatten mit dem Flammschutzmittel HBCD. POP müssen nach den Vorgaben der EU-POP-Verordnung wegen ihrer schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen und zerstört werden

Der Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sieht vor, dass POP-haltige Abfälle zukünftig getrennt gesammelt werden müssen. Gleichwohl dürfen sie wie bisher in entsprechenden Entsorgungsanlagen vermischt werden. Der Weg in die Entsorgungsanlage muss aber nachgewiesen werden. Durch die Anwendung von Nachweis- und Registerpflichten können die Abfallbehörden der Länder den Entsorgungsweg dieser Abfälle stringent überwachen.

Zugleich stellt die Verordnung sicher, dass alle POP-haltigen Abfälle nur dann als „gefährlicher Abfall“ eingestuft werden, wenn dies auch EU-rechtlich geboten ist. Das heißt, dass in den Abfällen die jeweiligen gesetzlichen Grenzwerte für die POP überschritten werden müssen.

Dauerhafte Lösung

„Die Verordnung führt zu einer dauerhaften Lösung. Wir schaffen die Grundlage dafür, dass die Entsorgungspreise gerade für Dämmstoffe mit HBCD langfristig stabil bleiben“, zeigte sich Hendricks zufrieden. „Gleichzeitig ist garantiert, dass solche und andere Abfälle, die POP enthalten, dauerhaft sicher und umweltverträglich entsorgt werden und dies auch gründlich überwacht werden kann. Ich bin daher zuversichtlich, dass die Länder der Verordnung im Bundesrat zustimmen werden und sie noch im Sommer dieses Jahres in Kraft treten kann.“

Die Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung und zum Umgang mit POP muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Sie ist dort zustimmungspflichtig.

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