Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens

Nun ist die Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes durch alle Instanzen durch: Der Bundesrat hat heute das Papier gebilligt. Was fehlt, ist nur noch eine Unterschrift, dann kann es in Kraft treten.

Bundesrat beschließt ElektroG


An sich war es nur noch Formsache. Gegen Freitagmittag stand im Bundesrat die Novelle des ElektroG auf der Agenda. Die Länderkammer konnte das Papier entweder durchwinken oder den Vermittlungsausschuss anrufen. Doch wie erwartet hielt sich das Gremium an die Empfehlung des Umweltausschusses vom Dienstag und billigte Gesetz. Dem vorgeschlagenen Entschließungsantrag, der die Rolle von Erstbehandlungsanlegen präzisieren sollte, wurde ebenfalls zugestimmt. Die Bundesregierung kann nun entscheiden, ob sie den Anstoß des Bundesrats noch in das Gesetz mitaufnimmt.

Danach fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Novelle tritt in Kraft. Der Handel hat dann neun Monate Zeit, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die erforderlichen Rücknahmestellen einzurichten.

Nachdem jahrelang an dem Papier gebastelt wurde, ging am Ende alles recht schnell: Der Bundestag verabschiedete Anfang Juli das Gesetz mit mehreren Änderungen und leitete es zur Billigung an den Bundesrat weiter. Diese schob das Papier noch auf die heutige Agenda – der letzten Sitzung vor der Sommerpause. Die Regierung drückte aufs Tempo, da Deutschland aufgrund der späten Umsetzung des Gesetzes seitens der EU Strafzahlungen von 210.078 Euro pro Tag drohen.

Mit dem Gesetz wird unter anderem festgelegt, dass der Handel künftig ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern alte Elektrogeräte auch dann zurücknehmen muss, wenn keine neuen gekauft werden. Außerdem soll die E-Schrott-Sammlung schrittweise erhöht werden. Für die Ausfuhr von Elektroaltgeräten werden darüber hinaus Mindestanforderungen festgelegt und eine Beweislastumkehr eingeführt.

© 320°/ek | 10.07.2015

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