Antrag des Saarlands

Für kommenden Freitag steht im Bundesrat die Entsorgungsproblematik von Styropor-Abfällen auf der Agenda. Vor allem das Saarland wirbt für eine Korrektur der Abfallverzeichnis-Verordnung. Mit Erfolg: Die Zahl der Bundesländer, die auf eine Rücknahme der Einstufung als gefährlicher Abfall pochen, nimmt zu.

HBCD-Problematik: Erfolgschancen für Bundesratsinitiative nehmen zu


Die Bundesratsinitiative des Saarlands zur Rücknahme der geänderten Abfallverzeichnis-Verordnung gewinnt weitere Unterstützung. Wie der saarländische Umweltminister, Reinhold Jost (SPD), berichtet, werden sich nach seinen Informationen die Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Sachsen und Thüringen der Bundesratsinitiative anschließen. Damit kämen die acht Bundesländer im Bundesrat auf 32 Stimmen. Nötig für eine Mehrheit sind mindestens 35 Stimmen


Bundesrat Aktualisierung HH


Die Bundesrats-Initiative zielt darauf ab, die Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung wieder rückgängig zu machen. Damit sollen Dämmstoffe wie Styropor, die mit dem umweltschädlichen Flammschutzmittel HBCD behandelt wurden, nicht mehr als gefährlicher Abfall gelten. „Wir wollen eine einheitliche, rechtssichere und EU-konforme Regelung“, betont Jost. „Es soll bei der bisherigen umweltunschädlichen Entsorgungsweise der HBCD-haltigen Dämmstoffe bleiben. Diese gefährlichen Stoffe werden auch weiterhin verbrannt“, stellte der Minister klar.

Jost hatte bereits unmittelbar nach der Umweltministerkonferenz Anfang Dezember für die Rücknahme der geänderten Abfallverzeichnis-Verordnung plädiert. „Wir haben uns auf der UMK sehr intensiv mit den unterschiedlichen Herangehensweisen in den einzelnen Bundesländern bezüglich der Beseitigung von HBCD-behandelten Abfallstoffen nach der neuen Abfallverzeichnisverordnung auseinandergesetzt“, erklärt der Umweltminister. Dabei habe es die grundsätzliche Übereinkunft darüber gegeben, dass die Entsorgungssicherheit auch künftig kostengünstig und nach Möglichkeit einheitlich im gesamten Bundesgebiet gewährleistet sein muss.

„Von den jetzigen unterschiedlichen Regelauslegungen in den Ländern haben lediglich die Entsorger durch eine teilweise unanständige Preisgestaltung zu Lasten der Betriebe und Bürger profitiert“, so Jost. „Dies muss beendet werden. Insbesondere Handwerksbetriebe kommen mit der zur Zeit gültigen Regelung nicht oder nur sehr schwer zurecht und stehen vor großen logistischen und kalkulatorischen Problemen, welche sich teilweise existenziell auf den Bestand der Betriebe auszuweiten drohen.“

Der Bundesrat hat den Antrag des Saarlands am kommenden Freitag auf die Tagesordnung gesetzt. Es ist die letzte Bundesrats-Sitzung in diesem Jahr. Das Saarland hat eine sofortige Sachentscheidung beantragt.

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