Einsatz von Düngemitteln

Der Bundesrat hat der Novelle der Düngeverordnung zugestimmt. Damit ist der Weg frei für strengere Regeln bei der Düngung landwirtschaftlicher Flächen. Die Novelle wird am Mittwoch formal vom Bundeskabinett abgesegnet.

Bundesrat stimmt Düngeverordnung zu


Am vergangenen Freitag (31. März) hat der Bundesrat den Entschließungsantrag zur Novelle der Düngeverordnung verabschiedet. Aus Sicht des Bundesumweltministeriums ein wichtiger umweltpolitischer Fortschritt: Das Papier sehe zwar fordernde, aber „für die Landwirte machbare Regelungen“ vor, heißt es aus dem Ministerium. Die neue Düngeverordnung dürfte am Mittwoch das Bundeskabinett passieren.

Gegenüber dem Kabinettsbeschluss vom 15. Februar hat sich nichts grundlegend geändert, heißt es aus dem Bundesumweltministerium. Lediglich dem Antrag einiger Bundesländer, künftig besonders mit Nitrat belastete – sogenannte „rote Gebiete“ – auf Länderebene stärker abzugrenzen, wurde stattgegeben. Ein Punkt, den das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ursprünglich nicht unterstützt hatte.

Nordrhein Westfalens Umweltminister Johannes Remmel begrüßte die Einigung zur rechtssicheren Abgrenzung der sogenannten „roten Gebiete“. Auch wurde das Problem gelöst, wenn nur Teilflächen eines Betriebs in „roten Gebieten“ liegen. Nach der neuen Düngeverordnung müssen die Bundesländer in solchen Gebieten mindestens drei von 14 verschärfenden Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität ergreifen.

Stickstoffobergrenze für Komposte kommt

Mit der neuen Düngeverordnung werden die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert. Zudem wurde die Obergrenze für den Stickstoffaustrag von 170 Kilogramm pro Hektar und Jahr festgeschrieben. Diese gilt auch Gärreste aus Biogasanlagen.

Für Komposte bleibt es bei der bereits bekannten Obergrenze. So können Landwirte innerhalb von drei Jahren insgesamt 510 Kilogramm Stickstoff pro Hektar über das Material ausbringen. Das entspricht pro Jahr rein rechnerisch einer durchschnittlichen Menge von 170 Kilogramm. Aber die Gesamtmenge kann flexibel auf die drei Jahre verteilt werden. Ferner soll es auf Länderebene möglich sein, die Obergrenze von 510 Kilogramm um maximal 10 Prozent zu überschreiten.

Der Entsorgerverband BDE appelliert nun an die Länder, zeitnah Regeln für solche Zuschläge bei der Anwendung bestimmter Düngemittel einzuräumen. „In Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen wird bereits heute anerkannt, dass der im Kompost enthaltene Stickstoff nicht vollständig wirksam ist. Solche bereits bestehenden Vorgaben bieten einen guten Rahmen, der inhaltlich übernommen und auf die neue Düngeverordnung angepasst werden sollte“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth.

Generell sind die verschärften Vorgaben für Komposte aus Sicht des BDE unnötig. Der Verordnungsgeber verkenne, dass der Stickstoff im Kompost gebunden vorliegt und nicht als Nitrat ausgewaschen wird. Er befürchtet für die Erzeuger unnötige Folgen: „Speziell Komposthersteller in Regionen mit zahlreichen Mast- und Biogasanlagen werden ihre Produkte schwieriger vermarkten können“, so Kurth. Dabei sei das Problem hausgemacht und hätte vom Verordnungsgeber sachgerecht geregelt werden können.

Fast geschafft

Laut Bundesumweltministerium dürfte die neue Düngeverordnung am Mittwoch problemlos durch das Bundeskabinett gehen. Die Bundesregierung habe dem Entschließungsantrag des Bundesrats vom Freitag im Vorfeld betätigt, Redebeiträge stünden nicht auf der Tagesordnung.

Ob sich die EU mit der neuen Verordnung als Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie zufrieden zeigt, steht auf einem anderen Blatt. „Wir haben Zweifel, ob die neue Düngeverordnung den EU-Vorgaben standhält, aber wir müssen jetzt anfangen, die Überdüngung zu stoppen und die Grundwasserqualität gemeinsam weiter zu verbessern“, sagte NRW-Umweltminister Remmel.

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