Lkw-Maut

Möglicherweise werden Müllsammelfahrzeuge doch von der Lkw-Maut befreit. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine Befreiung für kommunale Fahrzeuge zu prüfen. Von Fahrzeugen der privaten Entsorgungswirtschaft ist jedoch nicht die Rede.

Bundesrat will Maut-Befreiung für Müllwagen prüfen lassen


Die Länder haben in der Bundesratssitzung am Freitag (6. Juli) eine Maut-Befreiung für kommunale Abfallsammelfahrzeuge ins Spiel gebracht. Die Bundesregierung werde gebeten, mögliche Ausnahmen zu prüfen, heißt es in einem Beschluss der Länderkammer. Allerdings richtet sich der Prüfungsauftrag nur auf Fahrzeuge der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Fahrzeuge der Privatwirtschaft würden bei diesen Überlegungen weiterhin unter die Mautpflicht fallen.

Die Länder begründen die Forderung mit dem Hinweis, dass eine Verlagerung von Transporten auf die Schiene oder Schiffe bei Haushalts- und Gewerbeabfällen in vielen Fällen nicht möglich oder sinnvoll sei. Das eigentliche Ziel der Maut-Ausdehnung auf Bundesstraßen werde somit nicht erfüllt. Von der Lkw-Maut ausgenommen sind bereits Fahrzeuge der Straßenreinigung und Winterdienstes.

Die Länder wollen außerdem vermeiden, dass höhere Kosten für die Bürger entstehen – insbesondere in ländlich geprägten Regionen. Außerdem fordert der Bundesrat eine Differenzierung der Kosten für verkehrsbedingte – vor allem nächtliche – Lärmbelastung. Nächtliche Fahrten sollen somit etwas teurer werden.


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Der private Entsorgerverband BDE hingegen fordert Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) auf, den Prüfauftrag auf sämtliche Fahrzeuge der Entsorgungswirtschaft auszudehnen. Ansonsten würde die kommunale Entsorgungswirtschaft einseitig privilegiert. Außerdem würde die geplante Erweiterung der Maut nicht nur zu Kostenbelastungen der Kommunalwirtschaft führen, sondern auch zu Mehrbelastungen für die private, mittelständisch geprägte Abfallwirtschaft.

Die ausdrückliche Unterstützung des Bundesrates hingegen findet die geplante Mautbefreiung für Elektro-Lkw. Plug-In-Hybrid-Lkw dagegen möchte der Bundesrat erst ab einer Reichweite von 40 Kilometern von der Maut befreien lassen. Nur dann seien positive Effekte auf Schadstoffemissionen, Luft- und Lärmbelastung zu erwarten, heißt es zu Begründung.

Die Ausdehnung der Maut auf alle Bundesstraßen ist zum 1. Juli in Kraft getreten. Zuvor war die Maut nur für Autobahnen und einen Teilbereich von 2.300 Kilometern Bundesstraße fällig. Zum 1. Januar 2019 sollen neue Gebührensätze in Kraft treten, die außerdem stärker nach Gewicht der Fahrzeuge unterscheiden. Der Bund erwartet sich daraus jährliche Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro.

 

© 320°/mit Material von dpa | 09.07.2018

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