Umsetzung der RoHS-Richtlinie

Die Bundesregierung hat die Änderungen für die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung beschlossen. Die vom Bundesrat gewünschte Klarstellung wurde in die Verordnung aufgenommen.

Bundesregierung ändert ElektroStoffV


Die Bundesregierung hat die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) geändert und dem Bundestag zur Verabschiedung vorgelegt. Der Bundesrat hat der Verordnung bereits zugestimmt, die Zustimmung im Bundestag gilt als sicher.

Die ElektroStoffV setzt in Deutschland die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) um. Die Verordnung hat zum Ziel, den Schadstoffgehalt in Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren und beschränkt daher unter anderem die Verwendung von Cadmium, Blei und Quecksilber in Elektrogeräten sowie Kabeln und Ersatzteilen.

Die neue Verordnung war notwendig geworden, nachdem die Europäische Kommission im Oktober vergangenen Jahres Änderung der Anhänge III und IV beschlossen hatte. Durch die Änderungen in den beiden Anhängen werden neue Ausnahmen gewährt, insbesondere für medizinische Geräte sowie Kontroll- und Überwachungsinstrumente. Außerdem werden bestehende Beschränkungen an den Stand der Technik angepasst. Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht verstreicht am 16. Juli.

Die Bundesregierung hat in der geänderten Fassung auch eine klarstellende Regelung im Zusammenhang mit möglichen Produktrückrufen aufgenommen. Diese wurde vom Bundesrat im Rahmen eines Entschließungsantrags gefordert.

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