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Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist in trockenen Tüchern. Der Bundestag hat der Gesetzesänderung zugestimmt. Das Gesetz wird wohl am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Was sich dann ändern wird – ein Überblick.

Bundestag beschließt Änderung des ElektroG


Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist so gut wie vollbracht. Mit der heutigen Entscheidung im Bundestag wird das überarbeitete Gesetz aller Wahrscheinlichkeit zum 1.  Januar 2022 in Kraft treten können. Zwar muss die Novelle nochmal eine Schleife über den Bundesrat drehen, doch da dieser bei dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz lediglich ein einfach überstimmbares Widerspruchsrecht hat, wird sich das heute verabschiedete Papier wohl nicht mehr ändern.

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